Pflegeheim zu teuer? Hilfe beim Eigenanteil
Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Zuschuss – der Eigenanteil im Pflegeheim ist oft hoch und steigt. Wenn Rente und Erspartes nicht reichen, musst du den Platz nicht aufgeben: Das Sozialamt hilft mit der 'Hilfe zur Pflege'.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Lücke ermitteln
Stelle Heimkosten den eigenen Einkünften (Rente etc.) und dem Vermögen gegenüber.
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2. Antrag beim Sozialamt
Beantrage Hilfe zur Pflege (SGB XII) beim Sozialamt – am besten frühzeitig.
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3. Schonvermögen kennen
Ein bestimmtes Schonvermögen darfst du behalten; nicht alles muss aufgebraucht werden.
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4. Kinder erst ab 100.000 €
Unterhaltsrückgriff auf Kinder gibt es erst ab über 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen des Kindes.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Heim-Eigenanteil nicht zahlen kann?
Dann hilft die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII: Das Sozialamt übernimmt die ungedeckten Heimkosten, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Ein Schonvermögen bleibt dir erhalten. Den Antrag solltest du frühzeitig beim Sozialamt stellen.
Müssen meine Kinder für die Heimkosten aufkommen?
Nur in Ausnahmefällen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden unterhaltspflichtige Kinder erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, springt das Sozialamt ein, ohne auf die Kinder zurückzugreifen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.