Pfändungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld
Sozialleistungen und Kindergeld sind besonders geschützt – sie dienen dem Existenzminimum. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleiben sie im Rahmen der Freibeträge geschützt; bestimmte zweckgebundene Leistungen genießen darüber hinaus zusätzlichen Schutz. Wichtig ist, das richtig einzurichten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. P-Konto einrichten
Lass dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, damit der gesetzliche Pfändungsschutz greift.
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2. Bescheinigung vorlegen
Weise Kindergeld, Unterhaltspflichten und Sozialleistungen durch eine P-Konto-Bescheinigung nach, um den Freibetrag zu erhöhen.
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3. Zweckbindung beachten
Bestimmte zweckgebundene Leistungen genießen zusätzlichen Schutz – lass dich dazu beraten, damit sie nicht versehentlich gepfändet werden.
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4. Bei Problemen handeln
Wird geschütztes Geld dennoch einbehalten, wende dich an die Bank und ggf. an das Vollstreckungsgericht (Pfändungsschutzantrag).
Daran erkennst du die Masche
- Sozialleistungen werden gepfändet, weil kein P-Konto besteht.
- Der erhöhte Freibetrag wird mangels Bescheinigung nicht berücksichtigt.
- Kindergeld wird nicht gesondert geschützt.
Häufige Fragen
Sind Sozialleistungen und Kindergeld pfändbar?
Sie dienen dem Existenzminimum und sind besonders geschützt. Auf einem P-Konto bleibt dein Guthaben bis zum Freibetrag geschützt (§ 850k ZPO); Kindergeld und bestimmte zweckgebundene Leistungen erhöhen den Schutz oder sind zusätzlich geschützt.
Was muss ich tun, damit der Schutz greift?
Dein Konto muss ein P-Konto sein, und den erhöhten Freibetrag (z. B. wegen Kindergeld oder Unterhaltspflichten) musst du durch eine Bescheinigung nachweisen. Dann berücksichtigt die Bank die geschützten Beträge.
Was, wenn trotzdem geschütztes Geld einbehalten wird?
Wende dich an deine Bank und lege die Bescheinigung vor. Hilft das nicht, kannst du beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Freigabe bzw. besonderen Pfändungsschutz stellen. Eine Schuldnerberatung unterstützt dich dabei.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.