Zum Inhalt springen

Pfändungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld

Sozialleistungen und Kindergeld sind besonders geschützt – sie dienen dem Existenzminimum. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleiben sie im Rahmen der Freibeträge geschützt; bestimmte zweckgebundene Leistungen genießen darüber hinaus zusätzlichen Schutz. Wichtig ist, das richtig einzurichten.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief an die Bank erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Auf einem P-Konto ist dein Guthaben bis zum (ggf. erhöhten) Freibetrag vor Pfändung geschützt (§ 850k ZPO). Kindergeld und bestimmte zweckgebundene Sozialleistungen erhöhen den Schutz bzw. sind zusätzlich geschützt.
Damit der Schutz greift, muss das Konto ein P-Konto sein und der erhöhte Freibetrag durch Bescheinigung nachgewiesen werden. Nur so werden Kindergeld und Sozialleistungen korrekt berücksichtigt.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. P-Konto einrichten

    Lass dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, damit der gesetzliche Pfändungsschutz greift.

  2. 2

    2. Bescheinigung vorlegen

    Weise Kindergeld, Unterhaltspflichten und Sozialleistungen durch eine P-Konto-Bescheinigung nach, um den Freibetrag zu erhöhen.

  3. 3

    3. Zweckbindung beachten

    Bestimmte zweckgebundene Leistungen genießen zusätzlichen Schutz – lass dich dazu beraten, damit sie nicht versehentlich gepfändet werden.

  4. 4

    4. Bei Problemen handeln

    Wird geschütztes Geld dennoch einbehalten, wende dich an die Bank und ggf. an das Vollstreckungsgericht (Pfändungsschutzantrag).

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Sind Sozialleistungen und Kindergeld pfändbar?

Sie dienen dem Existenzminimum und sind besonders geschützt. Auf einem P-Konto bleibt dein Guthaben bis zum Freibetrag geschützt (§ 850k ZPO); Kindergeld und bestimmte zweckgebundene Leistungen erhöhen den Schutz oder sind zusätzlich geschützt.

Was muss ich tun, damit der Schutz greift?

Dein Konto muss ein P-Konto sein, und den erhöhten Freibetrag (z. B. wegen Kindergeld oder Unterhaltspflichten) musst du durch eine Bescheinigung nachweisen. Dann berücksichtigt die Bank die geschützten Beträge.

Was, wenn trotzdem geschütztes Geld einbehalten wird?

Wende dich an deine Bank und lege die Bescheinigung vor. Hilft das nicht, kannst du beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Freigabe bzw. besonderen Pfändungsschutz stellen. Eine Schuldnerberatung unterstützt dich dabei.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.