Höherer Pfändungsfreibetrag durch Unterhaltspflichten
Wer Unterhalt leistet, darf bei einer Pfändung mehr behalten: Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. Das gilt bei der Lohnpfändung über die Pfändungstabelle und beim P-Konto über die Bescheinigung. Wichtig ist, die Unterhaltspflichten korrekt anzugeben und nachzuweisen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Unterhaltspflichten erfassen
Liste auf, wem du Unterhalt leistest (Kinder, Ehegatte) – das erhöht den Freibetrag.
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2. Nachweise sammeln
Geburtsurkunden, Unterhaltstitel oder -nachweise bereithalten.
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3. Bei Lohnpfändung angeben
Teile dem Arbeitgeber die Unterhaltspflichten mit, damit er den höheren Freibetrag nach der Tabelle berücksichtigt.
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4. Beim P-Konto bescheinigen
Lass dir eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, die die Unterhaltspflichten ausweist, und reiche sie bei der Bank ein.
Daran erkennst du die Masche
- Unterhaltspflichten werden bei der Pfändung nicht berücksichtigt.
- Du gibst Kinder oder den Ehegatten als Unterhaltsberechtigte nicht an.
- Die Bank berücksichtigt den erhöhten Freibetrag mangels Bescheinigung nicht.
Häufige Fragen
Erhöhen Kinder den Pfändungsfreibetrag?
Ja. Für jede Person, der du gesetzlich Unterhalt leistest – etwa Kinder oder den Ehegatten –, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag (§ 850c ZPO). So bleibt dir bei einer Pfändung mehr von deinem Einkommen.
Wie mache ich die Unterhaltspflichten geltend?
Bei der Lohnpfändung teilst du sie dem Arbeitgeber mit, der den höheren Freibetrag nach der Pfändungstabelle berücksichtigt. Beim P-Konto weist du sie über eine P-Konto-Bescheinigung nach, die du bei der Bank vorlegst.
Was muss ich nachweisen?
Dass du tatsächlich Unterhalt leistest oder dazu verpflichtet bist – etwa durch Geburtsurkunden, einen Unterhaltstitel oder Zahlungsnachweise. Mit diesen Nachweisen werden die Unterhaltspflichten beim Freibetrag berücksichtigt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.