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Höherer Pfändungsfreibetrag durch Unterhaltspflichten

Wer Unterhalt leistet, darf bei einer Pfändung mehr behalten: Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. Das gilt bei der Lohnpfändung über die Pfändungstabelle und beim P-Konto über die Bescheinigung. Wichtig ist, die Unterhaltspflichten korrekt anzugeben und nachzuweisen.

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Für jede Person, der du gesetzlich Unterhalt gewährst, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag (§ 850c ZPO). Bei der Lohnpfändung wirkt das über die Pfändungstabelle, beim P-Konto über den erhöhten Freibetrag.
Maßgeblich ist, dass du tatsächlich Unterhalt leistest oder dazu verpflichtet bist. Weise die Unterhaltspflichten nach (z. B. Geburtsurkunden, Unterhaltstitel), damit sie berücksichtigt werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unterhaltspflichten erfassen

    Liste auf, wem du Unterhalt leistest (Kinder, Ehegatte) – das erhöht den Freibetrag.

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    2. Nachweise sammeln

    Geburtsurkunden, Unterhaltstitel oder -nachweise bereithalten.

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    3. Bei Lohnpfändung angeben

    Teile dem Arbeitgeber die Unterhaltspflichten mit, damit er den höheren Freibetrag nach der Tabelle berücksichtigt.

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    4. Beim P-Konto bescheinigen

    Lass dir eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, die die Unterhaltspflichten ausweist, und reiche sie bei der Bank ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Erhöhen Kinder den Pfändungsfreibetrag?

Ja. Für jede Person, der du gesetzlich Unterhalt leistest – etwa Kinder oder den Ehegatten –, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag (§ 850c ZPO). So bleibt dir bei einer Pfändung mehr von deinem Einkommen.

Wie mache ich die Unterhaltspflichten geltend?

Bei der Lohnpfändung teilst du sie dem Arbeitgeber mit, der den höheren Freibetrag nach der Pfändungstabelle berücksichtigt. Beim P-Konto weist du sie über eine P-Konto-Bescheinigung nach, die du bei der Bank vorlegst.

Was muss ich nachweisen?

Dass du tatsächlich Unterhalt leistest oder dazu verpflichtet bist – etwa durch Geburtsurkunden, einen Unterhaltstitel oder Zahlungsnachweise. Mit diesen Nachweisen werden die Unterhaltspflichten beim Freibetrag berücksichtigt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.