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Pfändung beim Gemeinschaftskonto – wie der Partner geschützt wird

Bei einem gemeinsamen Konto (oft 'Oder-Konto') kann eine Pfändung gegen einen Inhaber das gesamte Guthaben erfassen – auch den Anteil des anderen. Das ist heikel, weil ein P-Konto nur als Einzelkonto möglich ist. Wichtig ist, das Konto richtig zu strukturieren und den Anteil des nicht betroffenen Partners zu schützen.

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Bei der Pfändung eines Oder-Kontos wegen der Schulden eines Inhabers kann zunächst das gesamte Guthaben blockiert werden – auch der Anteil des anderen Partners. Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden.
Der nicht betroffene Partner kann seinen Anteil geltend machen und schützen. Sinnvoll ist, das Gemeinschaftskonto aufzulösen bzw. in Einzelkonten umzuwandeln und ein eigenes P-Konto einzurichten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kontoart klären

    Prüfe, ob es ein Oder- oder Und-Konto ist – das beeinflusst, wie die Pfändung wirkt.

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    2. Anteile sichern

    Der nicht betroffene Partner sollte seinen Guthabenanteil belegen und geltend machen, um ihn freizubekommen.

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    3. Konten trennen

    Wandelt das Gemeinschaftskonto möglichst in Einzelkonten um; der betroffene Partner richtet ein eigenes P-Konto ein.

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    4. Mit der Bank klären

    Sprich mit der Bank über die Freigabe des fremden Anteils und den künftigen Pfändungsschutz.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ein Gemeinschaftskonto wegen der Schulden eines Partners gepfändet werden?

Bei einem Oder-Konto kann die Pfändung gegen einen Inhaber zunächst das gesamte Guthaben erfassen – auch den Anteil des anderen. Der nicht betroffene Partner muss seinen Anteil dann gesondert geltend machen, um ihn freizubekommen.

Schützt ein P-Konto ein Gemeinschaftskonto?

Nein. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann nur als Einzelkonto geführt werden. Bei drohender Pfändung solltet ihr das Gemeinschaftskonto in Einzelkonten umwandeln und der betroffene Partner ein eigenes P-Konto einrichten.

Wie schütze ich den Anteil des Partners?

Der nicht betroffene Partner sollte seinen Guthabenanteil gegenüber Bank und Gläubiger belegen und dessen Freigabe verlangen. Mittel- bis langfristig ist die Trennung in Einzelkonten der sicherste Weg, um den Anteil zu schützen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.