Perücke bei Haarverlust – Zuschuss der Krankenkasse
Krankheitsbedingter Haarverlust, etwa durch eine Chemotherapie, ist für viele eine große Belastung. Eine Perücke kann als Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschusst werden. Wichtig sind die ärztliche Verordnung und die Festbeträge der Kasse.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verordnung holen
Lass dir die Perücke ärztlich verordnen (Hilfsmittel).
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2. Kostenvoranschlag einreichen
Reiche einen Kostenvoranschlag bei der Kasse ein und warte die Zusage ab.
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3. Festbetrag klären
Frage nach dem Festbetrag und möglichen Mehrkosten.
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4. Bei Ablehnung handeln
Wird der Zuschuss verweigert, lege fristgerecht Widerspruch ein.
Daran erkennst du die Masche
- Die Perücke wird ohne ärztliche Verordnung gekauft.
- Der Kauf erfolgt vor der Zusage der Kasse.
- Mehrkosten über den Festbetrag werden nicht eingeplant.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
Bei krankheitsbedingtem Haarverlust kann eine Perücke als Hilfsmittel bezuschusst werden (§ 33 SGB V). Du brauchst dafür in der Regel eine ärztliche Verordnung und solltest vor dem Kauf einen Kostenvoranschlag einreichen und die Zusage abwarten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Kassen zahlen meist bis zu einem Festbetrag, der je nach Kasse variiert. Für einfache Kunsthaarperücken reicht er oft aus, für teure Echthaarmodelle entstehen Mehrkosten, die du selbst trägst. Erkundige dich vorab nach dem genauen Festbetrag.
Was, wenn die Kasse ablehnt?
Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb der Frist (in der Regel ein Monat) Widerspruch einlegen. Begründe die medizinische und psychische Bedeutung. Eine ärztliche Stellungnahme kann den Widerspruch unterstützen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.