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Pauschalreise teurer geworden – ist die Preiserhöhung erlaubt?

Eine einmal gebuchte Pauschalreise darf der Veranstalter nicht beliebig verteuern. Nachträgliche Preiserhöhungen sind nur unter engen Voraussetzungen und bis zu einer Grenze möglich. Übersteigt die Erhöhung diese Grenze, darfst du kostenfrei zurücktreten.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Vertrag das vorsieht, sie auf bestimmten Kostensteigerungen (z. B. Treibstoff, Steuern) beruht und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird (§ 651f BGB).
Steigt der Preis um mehr als acht Prozent, kannst du die Erhöhung ablehnen und vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Kläre, ob eine wirksame Preisanpassungsklausel besteht und die Frist gewahrt ist.

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    2. Erhöhung nachrechnen

    Prüfe Grund und Höhe der Erhöhung und ob die Acht-Prozent-Grenze überschritten ist.

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    3. Reagieren

    Bei mehr als acht Prozent kannst du zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen.

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    4. Erstattung sichern

    Bei Rücktritt fordere bereits gezahlte Beträge zurück.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Veranstalter den Reisepreis nachträglich erhöhen?

Nur unter engen Voraussetzungen: Der Vertrag muss eine Preisanpassung vorsehen, die Erhöhung muss auf bestimmten Kostensteigerungen beruhen und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich mitgeteilt werden (§ 651f BGB). Sonst ist sie unwirksam.

Bis zu welcher Höhe muss ich eine Erhöhung hinnehmen?

Eine zulässige Erhöhung bis zu acht Prozent des Reisepreises musst du grundsätzlich akzeptieren. Steigt der Preis um mehr als acht Prozent, kannst du die Erhöhung ablehnen, kostenfrei zurücktreten oder eine angebotene gleichwertige Ersatzreise wählen.

Was passiert bei Rücktritt?

Trittst du wegen einer Erhöhung über acht Prozent zurück, hast du Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Der Veranstalter muss dir die Beträge erstatten. Reagiere innerhalb der vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.