Pauschalreise teurer geworden – ist die Preiserhöhung erlaubt?
Eine einmal gebuchte Pauschalreise darf der Veranstalter nicht beliebig verteuern. Nachträgliche Preiserhöhungen sind nur unter engen Voraussetzungen und bis zu einer Grenze möglich. Übersteigt die Erhöhung diese Grenze, darfst du kostenfrei zurücktreten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Kläre, ob eine wirksame Preisanpassungsklausel besteht und die Frist gewahrt ist.
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2. Erhöhung nachrechnen
Prüfe Grund und Höhe der Erhöhung und ob die Acht-Prozent-Grenze überschritten ist.
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3. Reagieren
Bei mehr als acht Prozent kannst du zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen.
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4. Erstattung sichern
Bei Rücktritt fordere bereits gezahlte Beträge zurück.
Daran erkennst du die Masche
- Die Erhöhung kommt später als 20 Tage vor Reisebeginn.
- Es fehlt eine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag.
- Eine Erhöhung über acht Prozent wird ohne Rücktrittsangebot durchgesetzt.
Häufige Fragen
Darf der Veranstalter den Reisepreis nachträglich erhöhen?
Nur unter engen Voraussetzungen: Der Vertrag muss eine Preisanpassung vorsehen, die Erhöhung muss auf bestimmten Kostensteigerungen beruhen und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich mitgeteilt werden (§ 651f BGB). Sonst ist sie unwirksam.
Bis zu welcher Höhe muss ich eine Erhöhung hinnehmen?
Eine zulässige Erhöhung bis zu acht Prozent des Reisepreises musst du grundsätzlich akzeptieren. Steigt der Preis um mehr als acht Prozent, kannst du die Erhöhung ablehnen, kostenfrei zurücktreten oder eine angebotene gleichwertige Ersatzreise wählen.
Was passiert bei Rücktritt?
Trittst du wegen einer Erhöhung über acht Prozent zurück, hast du Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Der Veranstalter muss dir die Beträge erstatten. Reagiere innerhalb der vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.