Zum Inhalt springen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – selbst bestimmen

Was passiert, wenn du durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kannst? Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht bestimmst du das vorab selbst – und ersparst deinen Angehörigen schwierige Situationen und eine gerichtliche Betreuung.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

In einer Patientenverfügung legst du fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst (§ 1827 BGB). Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer dich in Gesundheits-, Vermögens- und anderen Angelegenheiten vertreten darf.
Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet nicht automatisch der Ehepartner über alles – dann kann eine gerichtliche Betreuung nötig werden. Die Patientenverfügung sollte möglichst konkret sein, damit sie im Ernstfall greift.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Wünsche festlegen

    Überlege, welche Behandlungen du in welchen Situationen möchtest – je konkreter, desto besser.

  2. 2

    2. Vertrauensperson benennen

    Lege in der Vorsorgevollmacht fest, wer dich vertreten darf (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt).

  3. 3

    3. Form beachten

    Patientenverfügung schriftlich; für bestimmte Geschäfte (z. B. Immobilien) kann eine notarielle Vollmacht nötig sein.

  4. 4

    4. Auffindbar machen

    Bewahre die Dokumente zugänglich auf und erwäge eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung legt inhaltlich fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst (§ 1827 BGB). Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich handeln und entscheiden darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Beide ergänzen sich – ideal ist es, beides zu haben.

Entscheidet mein Ehepartner nicht automatisch für mich?

Nicht in vollem Umfang. Es gibt zwar ein begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten in akuten Gesundheitsangelegenheiten, aber das ist eng und zeitlich befristet. Für eine umfassende Vertretung brauchst du eine Vorsorgevollmacht – sonst kann das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.