Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – selbst bestimmen
Was passiert, wenn du durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kannst? Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht bestimmst du das vorab selbst – und ersparst deinen Angehörigen schwierige Situationen und eine gerichtliche Betreuung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Wünsche festlegen
Überlege, welche Behandlungen du in welchen Situationen möchtest – je konkreter, desto besser.
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2. Vertrauensperson benennen
Lege in der Vorsorgevollmacht fest, wer dich vertreten darf (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt).
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3. Form beachten
Patientenverfügung schriftlich; für bestimmte Geschäfte (z. B. Immobilien) kann eine notarielle Vollmacht nötig sein.
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4. Auffindbar machen
Bewahre die Dokumente zugänglich auf und erwäge eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung legt inhaltlich fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst (§ 1827 BGB). Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich handeln und entscheiden darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Beide ergänzen sich – ideal ist es, beides zu haben.
Entscheidet mein Ehepartner nicht automatisch für mich?
Nicht in vollem Umfang. Es gibt zwar ein begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten in akuten Gesundheitsangelegenheiten, aber das ist eng und zeitlich befristet. Für eine umfassende Vertretung brauchst du eine Vorsorgevollmacht – sonst kann das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.