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Schaden im Parkhaus oder auf dem Parkplatz – wer haftet?

Wird dein Auto im Parkhaus oder auf einem Parkplatz beschädigt, hängt die Haftung vom Verursacher ab. Hat ein anderer Fahrer den Schaden verursacht, haftet dieser bzw. seine Versicherung. Den Parkhausbetreiber trifft eine Haftung nur bei eigener Pflichtverletzung – etwa bei mangelhafter Sicherung.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Hat ein anderer Fahrzeugführer den Schaden verursacht, haftet er bzw. seine Kfz-Haftpflicht. Der Parkhausbetreiber haftet nur bei einer eigenen Pflichtverletzung (z. B. unsichere bauliche Gegebenheiten), nicht pauschal für jeden Schaden.
Auch auf Parkplätzen gelten Rücksichts- und Sorgfaltspflichten; oft wird bei unklarem Hergang die Haftung geteilt. Mit guten Beweisen kannst du deinen Anspruch durchsetzen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beweise sichern

    Fotografiere Schaden, Position, Umgebung und mögliche Verursacherspuren. Sichere Zeugen und – falls vorhanden – Kameraaufnahmen.

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    2. Verursacher feststellen

    Versuche, den Verursacher zu ermitteln (Zettel mit Kontaktdaten ist Pflicht; bei Fahrerflucht Anzeige erstatten).

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    3. Betreiber prüfen

    Prüfe, ob den Betreiber eine Pflichtverletzung trifft (bauliche Mängel, fehlende Sicherung). Allgemeine Haftungsausschlüsse in AGB sind nicht grenzenlos wirksam.

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    4. Schaden geltend machen

    Mach den Schaden bei der gegnerischen Versicherung oder dem Betreiber schriftlich geltend; bei unbekanntem Verursacher prüfe deine Kaskoversicherung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Haftet das Parkhaus für Schäden an meinem Auto?

Nicht pauschal. Hat ein anderer Fahrer den Schaden verursacht, haftet dieser bzw. seine Versicherung. Der Betreiber haftet nur bei einer eigenen Pflichtverletzung, etwa bei baulichen Mängeln oder unzureichender Sicherung. Allgemeine Haftungsausschlüsse in AGB gelten nicht grenzenlos.

Was tue ich bei Fahrerflucht im Parkhaus?

Sichere Beweise (Fotos, Zeugen, Kameraaufnahmen) und erstatte Strafanzeige. Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, kann deine eigene Kaskoversicherung (Vollkasko bei Vandalismus/Unfall) einspringen – beachte Selbstbeteiligung und Rückstufung.

Wie setze ich meinen Schaden durch?

Mit guten Beweisen machst du den Schaden bei der Versicherung des Verursachers oder – bei dessen Pflichtverletzung – beim Betreiber geltend. Hol ggf. einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten ein und fordere die Regulierung schriftlich mit Frist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.