Schaden im Parkhaus oder auf dem Parkplatz – wer haftet?
Wird dein Auto im Parkhaus oder auf einem Parkplatz beschädigt, hängt die Haftung vom Verursacher ab. Hat ein anderer Fahrer den Schaden verursacht, haftet dieser bzw. seine Versicherung. Den Parkhausbetreiber trifft eine Haftung nur bei eigener Pflichtverletzung – etwa bei mangelhafter Sicherung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Fotografiere Schaden, Position, Umgebung und mögliche Verursacherspuren. Sichere Zeugen und – falls vorhanden – Kameraaufnahmen.
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2. Verursacher feststellen
Versuche, den Verursacher zu ermitteln (Zettel mit Kontaktdaten ist Pflicht; bei Fahrerflucht Anzeige erstatten).
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3. Betreiber prüfen
Prüfe, ob den Betreiber eine Pflichtverletzung trifft (bauliche Mängel, fehlende Sicherung). Allgemeine Haftungsausschlüsse in AGB sind nicht grenzenlos wirksam.
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4. Schaden geltend machen
Mach den Schaden bei der gegnerischen Versicherung oder dem Betreiber schriftlich geltend; bei unbekanntem Verursacher prüfe deine Kaskoversicherung.
Daran erkennst du die Masche
- Der Verursacher entfernt sich ohne Hinterlassen der Kontaktdaten (Fahrerflucht).
- Der Betreiber beruft sich pauschal auf einen Haftungsausschluss in den AGB.
- Es gibt keine Zeugen und keine Kameraaufnahmen.
Häufige Fragen
Haftet das Parkhaus für Schäden an meinem Auto?
Nicht pauschal. Hat ein anderer Fahrer den Schaden verursacht, haftet dieser bzw. seine Versicherung. Der Betreiber haftet nur bei einer eigenen Pflichtverletzung, etwa bei baulichen Mängeln oder unzureichender Sicherung. Allgemeine Haftungsausschlüsse in AGB gelten nicht grenzenlos.
Was tue ich bei Fahrerflucht im Parkhaus?
Sichere Beweise (Fotos, Zeugen, Kameraaufnahmen) und erstatte Strafanzeige. Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, kann deine eigene Kaskoversicherung (Vollkasko bei Vandalismus/Unfall) einspringen – beachte Selbstbeteiligung und Rückstufung.
Wie setze ich meinen Schaden durch?
Mit guten Beweisen machst du den Schaden bei der Versicherung des Verursachers oder – bei dessen Pflichtverletzung – beim Betreiber geltend. Hol ggf. einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten ein und fordere die Regulierung schriftlich mit Frist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.