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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Schwerstkranke Menschen möchten ihre letzte Lebenszeit oft zu Hause verbringen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ermöglicht das mit einem besonderen Team. Sie ergänzt die übliche Versorgung und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung und besonderem Versorgungsbedarf haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V). Sie wird ärztlich verordnet.
Die SAPV erfolgt durch ein Palliativ-Team aus Ärzten und Pflegekräften, oft rund um die Uhr erreichbar. Sie soll Beschwerden lindern und ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Bedarf klären

    Sprich mit dem behandelnden Arzt über den palliativen Versorgungsbedarf.

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    2. Verordnung erhalten

    Lass die SAPV ärztlich verordnen.

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    3. Team einbinden

    Das Palliativ-Team übernimmt die Versorgung zu Hause.

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    4. Bei Ablehnung handeln

    Gegen eine Ablehnung der Kasse kannst du Widerspruch einlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist die SAPV?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine besondere Versorgung schwerstkranker Menschen zu Hause oder im Hospiz durch ein Palliativ-Team aus Ärzten und Pflegekräften. Sie soll Beschwerden lindern und ein würdevolles Leben in der vertrauten Umgebung ermöglichen (§ 37b SGB V).

Wer hat Anspruch?

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und einem besonders aufwendigen Versorgungsbedarf. Den Bedarf stellt der Arzt fest und verordnet die SAPV.

Was kostet die SAPV?

Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die SAPV für die Versicherten grundsätzlich zuzahlungsfrei. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Lehnt sie ab, kannst du Widerspruch einlegen; eine ärztliche Begründung des Bedarfs hilft dabei.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.