Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Schwerstkranke Menschen möchten ihre letzte Lebenszeit oft zu Hause verbringen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ermöglicht das mit einem besonderen Team. Sie ergänzt die übliche Versorgung und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Behörden-Schreiben erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Bedarf klären
Sprich mit dem behandelnden Arzt über den palliativen Versorgungsbedarf.
- 2
2. Verordnung erhalten
Lass die SAPV ärztlich verordnen.
- 3
3. Team einbinden
Das Palliativ-Team übernimmt die Versorgung zu Hause.
- 4
4. Bei Ablehnung handeln
Gegen eine Ablehnung der Kasse kannst du Widerspruch einlegen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Anspruch auf SAPV ist den Betroffenen unbekannt.
- Eine Verordnung unterbleibt, obwohl der Bedarf besteht.
- Eine Ablehnung wird ohne Widerspruch hingenommen.
Häufige Fragen
Was ist die SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine besondere Versorgung schwerstkranker Menschen zu Hause oder im Hospiz durch ein Palliativ-Team aus Ärzten und Pflegekräften. Sie soll Beschwerden lindern und ein würdevolles Leben in der vertrauten Umgebung ermöglichen (§ 37b SGB V).
Wer hat Anspruch?
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und einem besonders aufwendigen Versorgungsbedarf. Den Bedarf stellt der Arzt fest und verordnet die SAPV.
Was kostet die SAPV?
Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die SAPV für die Versicherten grundsätzlich zuzahlungsfrei. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Lehnt sie ab, kannst du Widerspruch einlegen; eine ärztliche Begründung des Bedarfs hilft dabei.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.