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Paket nie angekommen? Der Händler haftet, nicht du

Du hast bezahlt, aber das Paket ist verschollen oder als 'zugestellt' markiert, ohne dass du es hast? Gute Nachricht: Beim Kauf als Verbraucher trägt der Händler das Risiko des Versands – nicht du. Er muss liefern oder erstatten.

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Lieferung / Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr erst mit Übergabe an dich über (§ 475 Abs. 2 BGB). Geht das Paket auf dem Versandweg verloren, ist das das Problem des Händlers.
Der Händler kann sich nicht darauf zurückziehen, er habe 'ordnungsgemäß versandt'. Bis du die Ware hast, schuldet er entweder Lieferung oder Rückzahlung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sendungsstatus dokumentieren

    Mach Screenshots vom Tracking ('zugestellt', aber nicht erhalten) und sammle Bestell- und Zahlungsbelege.

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    2. Händler zur Lieferung auffordern

    Fordere den Händler schriftlich auf, die Ware zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten – mit angemessener Frist.

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    3. Bei 'zugestellt ohne Erhalt'

    Verlange vom Händler den Auslieferungsnachweis (Empfängerunterschrift/Foto). Ohne Nachweis der Übergabe an dich bleibt er in der Pflicht.

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    4. Geld zurückholen

    Zahlt der Händler nicht, hol dir das Geld über Käuferschutz/Chargeback oder Bank-Rückruf zurück – je nach Zahlungsart.

Häufige Fragen

Muss ich beweisen, dass das Paket nicht ankam?

Nein. Der Händler muss die Übergabe an dich beweisen. Bis dahin trägt er beim Verbraucherkauf das Versandrisiko (§ 475 BGB) und schuldet Lieferung oder Erstattung.

Was, wenn das Tracking 'zugestellt' zeigt?

Ein 'zugestellt'-Status allein genügt nicht. Verlange den konkreten Auslieferungsnachweis. Wurde das Paket beim Nachbarn oder an einem Ablageort abgelegt, ohne dass du zugestimmt hast, bleibt der Händler verantwortlich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.