Paket nie angekommen? Der Händler haftet, nicht du
Du hast bezahlt, aber das Paket ist verschollen oder als 'zugestellt' markiert, ohne dass du es hast? Gute Nachricht: Beim Kauf als Verbraucher trägt der Händler das Risiko des Versands – nicht du. Er muss liefern oder erstatten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sendungsstatus dokumentieren
Mach Screenshots vom Tracking ('zugestellt', aber nicht erhalten) und sammle Bestell- und Zahlungsbelege.
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2. Händler zur Lieferung auffordern
Fordere den Händler schriftlich auf, die Ware zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten – mit angemessener Frist.
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3. Bei 'zugestellt ohne Erhalt'
Verlange vom Händler den Auslieferungsnachweis (Empfängerunterschrift/Foto). Ohne Nachweis der Übergabe an dich bleibt er in der Pflicht.
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4. Geld zurückholen
Zahlt der Händler nicht, hol dir das Geld über Käuferschutz/Chargeback oder Bank-Rückruf zurück – je nach Zahlungsart.
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass das Paket nicht ankam?
Nein. Der Händler muss die Übergabe an dich beweisen. Bis dahin trägt er beim Verbraucherkauf das Versandrisiko (§ 475 BGB) und schuldet Lieferung oder Erstattung.
Was, wenn das Tracking 'zugestellt' zeigt?
Ein 'zugestellt'-Status allein genügt nicht. Verlange den konkreten Auslieferungsnachweis. Wurde das Paket beim Nachbarn oder an einem Ablageort abgelegt, ohne dass du zugestimmt hast, bleibt der Händler verantwortlich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.