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Paket beschädigt angekommen – annehmen, ablehnen, reklamieren?

Kommt ein Paket sichtbar beschädigt an, ist die wichtigste Regel: dokumentieren. Bei einem Kauf als Verbraucher trägt nämlich grundsätzlich der Verkäufer das Risiko für Transportschäden – auch wenn die Sendung erst beim Auspacken als beschädigt auffällt.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr erst mit der Übergabe an dich über (§ 475 Abs. 2 BGB). Wird die Ware auf dem Transport beschädigt, ist das das Problem des Verkäufers – du hast Anspruch auf mangelfreie Ware.
Du musst die Annahme nicht verweigern. Wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren und den Verkäufer schnell zu informieren, damit er seine Ansprüche gegen den Transporteur sichern kann.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schaden dokumentieren

    Fotografiere Verpackung und Inhalt vor und beim Auspacken. Bei sichtbaren Schäden möglichst eine Schadensnotiz beim Zusteller vermerken lassen.

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    2. Verkäufer sofort informieren

    Melde dem Verkäufer den Transportschaden zeitnah und füge die Fotos bei.

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    3. Mangelfreie Ware verlangen

    Fordere Ersatzlieferung oder – bei Rücktritt – die Erstattung. Das Transportrisiko trägt beim Verbraucherkauf der Verkäufer.

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    4. Nicht abwimmeln lassen

    Lass dich nicht an den Paketdienst verweisen – dein Vertragspartner ist der Verkäufer, nicht der Transporteur.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich ein beschädigtes Paket annehmen?

Du kannst die Annahme verweigern, musst es aber nicht. Bei einem Verbraucherkauf trägt der Verkäufer das Transportrisiko, auch wenn der Schaden erst beim Auspacken auffällt. Wichtig ist die Dokumentation.

Wer haftet für Transportschäden?

Beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer: Die Gefahr geht erst mit der Übergabe an dich über (§ 475 Abs. 2 BGB). Du hast Anspruch auf mangelfreie Ware oder Erstattung.

Was muss ich tun, wenn der Schaden erst beim Auspacken auffällt?

Schaden fotografieren und den Verkäufer schnell informieren. Du verlierst deine Rechte nicht, nur weil du das Paket angenommen hast – als Verbraucher bist du beim Transportrisiko geschützt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.