Paket beschädigt angekommen – annehmen, ablehnen, reklamieren?
Kommt ein Paket sichtbar beschädigt an, ist die wichtigste Regel: dokumentieren. Bei einem Kauf als Verbraucher trägt nämlich grundsätzlich der Verkäufer das Risiko für Transportschäden – auch wenn die Sendung erst beim Auspacken als beschädigt auffällt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schaden dokumentieren
Fotografiere Verpackung und Inhalt vor und beim Auspacken. Bei sichtbaren Schäden möglichst eine Schadensnotiz beim Zusteller vermerken lassen.
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2. Verkäufer sofort informieren
Melde dem Verkäufer den Transportschaden zeitnah und füge die Fotos bei.
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3. Mangelfreie Ware verlangen
Fordere Ersatzlieferung oder – bei Rücktritt – die Erstattung. Das Transportrisiko trägt beim Verbraucherkauf der Verkäufer.
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4. Nicht abwimmeln lassen
Lass dich nicht an den Paketdienst verweisen – dein Vertragspartner ist der Verkäufer, nicht der Transporteur.
Daran erkennst du die Masche
- Der Verkäufer verweist dich an den Paketdienst, statt selbst zu helfen.
- Es wird behauptet, du hättest die Annahme verweigern müssen.
- Du sollst den Transportschaden selbst tragen.
Häufige Fragen
Muss ich ein beschädigtes Paket annehmen?
Du kannst die Annahme verweigern, musst es aber nicht. Bei einem Verbraucherkauf trägt der Verkäufer das Transportrisiko, auch wenn der Schaden erst beim Auspacken auffällt. Wichtig ist die Dokumentation.
Wer haftet für Transportschäden?
Beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer: Die Gefahr geht erst mit der Übergabe an dich über (§ 475 Abs. 2 BGB). Du hast Anspruch auf mangelfreie Ware oder Erstattung.
Was muss ich tun, wenn der Schaden erst beim Auspacken auffällt?
Schaden fotografieren und den Verkäufer schnell informieren. Du verlierst deine Rechte nicht, nur weil du das Paket angenommen hast – als Verbraucher bist du beim Transportrisiko geschützt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.