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Kontopfändung? Mit dem P-Konto bleibt dein Existenzminimum

Dein Konto ist gepfändet und du kommst nicht mehr an dein Geld? Niemand darf dir das Existenzminimum nehmen. Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch geschützt – für Miete, Essen und Strom.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

P-Konto / Freibetrag sichern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Jede Bank muss dein Girokonto auf Verlangen in ein P-Konto umwandeln. Dann ist ein gesetzlicher Grundfreibetrag pro Monat vor der Pfändung geschützt (§ 850k ZPO).
Für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen kannst du den geschützten Betrag erhöhen lassen – mit einer Bescheinigung (z. B. von Schuldnerberatung, Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Konto in P-Konto umwandeln

    Verlange schriftlich von deiner Bank die Umwandlung deines bestehenden Kontos in ein P-Konto. Das ist dein gesetzliches Recht und kostenlos.

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    2. Grundfreibetrag wirkt automatisch

    Ab Umwandlung ist der monatliche Sockelbetrag geschützt – auch ohne weiteres Zutun.

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    3. Freibetrag erhöhen lassen

    Hast du Kinder/Unterhaltspflichten oder erhältst du Sozialleistungen, lass dir eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen und reiche sie bei der Bank ein.

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    4. Schuldnerberatung nutzen

    Kostenlose Schuldnerberatungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie, AWO) helfen beim P-Konto und bei der Lösung der Schulden insgesamt.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Bank das P-Konto einrichten?

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung deines vorhandenen Kontos in ein P-Konto; die Bank muss dies zeitnah (in der Regel innerhalb weniger Geschäftstage) umsetzen. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.

Was ist geschützt?

Ein gesetzlich festgelegter monatlicher Grundfreibetrag (der regelmäßig angepasst wird) ist automatisch vor Pfändung geschützt. Für Unterhalt, Kindergeld oder bestimmte Leistungen kann der Freibetrag mit Bescheinigung erhöht werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.