P-Konto-Freibetrag erhöhen – mehr Geld trotz Kontopfändung schützen
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen monatlichen Grundbetrag vor der Pfändung. Hast du Unterhaltspflichten, Kinder im Haushalt oder bestimmte Sozialleistungen, steht dir ein höherer Freibetrag zu. Dafür brauchst du eine Bescheinigung, die du bei der Bank vorlegst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. P-Konto einrichten
Falls noch nicht geschehen, lass dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln – das geht jederzeit.
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2. Erhöhungsgründe sammeln
Unterhaltspflichten, Kinder im Haushalt, Kindergeld oder Sozialleistungen erhöhen den Freibetrag.
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3. Bescheinigung holen
Lass dir eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen (z. B. von der Schuldnerberatung, dem Sozialamt, dem Arbeitgeber).
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4. Bei der Bank vorlegen
Reiche die Bescheinigung bei deiner Bank ein – sie muss den erhöhten Freibetrag berücksichtigen.
Daran erkennst du die Masche
- Nur der Grundfreibetrag wird geschützt, obwohl du Kinder oder Sozialleistungen hast.
- Die Bank ignoriert eine vorgelegte Bescheinigung.
- Nicht verbrauchtes Guthaben wird nicht in den Folgemonat übertragen (Ansparung ist möglich).
Häufige Fragen
Wie erhöhe ich den P-Konto-Freibetrag?
Indem du eine P-Konto-Bescheinigung vorlegst, die deine Unterhaltspflichten, Kinder im Haushalt oder bestimmte Leistungen (z. B. Kindergeld, Sozialleistungen) ausweist. Die Bank muss den erhöhten pfändungsfreien Betrag dann berücksichtigen (§ 850k ZPO).
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Unter anderem anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Arbeitgeber, Steuerberater und Rechtsanwälte. Bei vielen Stellen ist die Bescheinigung kostenlos – frag bei der Schuldnerberatung nach.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann in begrenztem Umfang in die folgenden Monate übertragen werden (Ansparmöglichkeit). So geht geschütztes Geld nicht verloren, wenn du es in einem Monat nicht ausgibst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.