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Online-Kauf im EU-Ausland – deine Rechte

Wer online bei einem Händler in einem anderen EU-Land bestellt, ist als Verbraucher gut geschützt. Die EU hat einheitliche Mindeststandards für Widerruf und Gewährleistung. Bei Problemen helfen besondere Stellen, auch grenzüberschreitend.

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Für Verbraucherkäufe innerhalb der EU gelten einheitliche Mindeststandards: ein 14-tägiges Widerrufsrecht im Fernabsatz und Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Ware. Bei Verbraucherverträgen kann oft das Recht des eigenen Wohnsitzlandes Schutz bieten.
Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten unterstützt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Für viele Online-Streitigkeiten gibt es zudem außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rechte prüfen

    Kläre Widerrufsrecht, Lieferzeit und Gewährleistung des Kaufs.

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    2. Händler kontaktieren

    Mache Mängel oder den Widerruf schriftlich gegenüber dem Händler geltend.

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    3. Nachweise sichern

    Bewahre Bestellung, Schriftverkehr und Belege auf.

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    4. Hilfe nutzen

    Bei Problemen wende dich an das Europäische Verbraucherzentrum.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Habe ich bei EU-Händlern dieselben Rechte?

Innerhalb der EU gelten einheitliche Mindeststandards für Verbraucher: ein 14-tägiges Widerrufsrecht im Fernabsatz und Gewährleistungsrechte bei Mängeln. Du bist also auch beim Kauf in einem anderen EU-Land gut geschützt, ähnlich wie im Inland.

Welches Recht gilt bei Streit?

Bei Verbraucherverträgen kann häufig der Schutz des Rechts deines Wohnsitzlandes greifen, auch wenn der Händler im Ausland sitzt. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass innerhalb der EU ein hohes Schutzniveau gilt.

Wer hilft bei grenzüberschreitenden Problemen?

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren unterstützt bei Streitigkeiten mit Händlern aus anderen EU-Ländern. Für viele Online-Käufe gibt es zudem außergerichtliche Schlichtungsstellen. Sammle deine Unterlagen und schildere den Fall dort.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.