Online-Shop-Pflichten – Impressum, Widerruf und Button-Lösung
Wer online verkauft, muss zahlreiche Informationspflichten erfüllen – sonst drohen Abmahnungen und unwirksame Verträge. Zu den wichtigsten Pflichten gehören ein vollständiges Impressum, eine korrekte Widerrufsbelehrung, klare Preisangaben und die 'Button-Lösung' beim Bestellabschluss.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Impressum vervollständigen
Stelle ein vollständiges, leicht erreichbares Impressum mit allen Pflichtangaben bereit.
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2. Widerrufsbelehrung einbinden
Verwende eine aktuelle, korrekte Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.
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3. Preise und Button prüfen
Weise Gesamtpreise inkl. Steuern und Versand klar aus und beschrifte den Bestellbutton korrekt (Button-Lösung).
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4. Datenschutz beachten
Ergänze eine Datenschutzerklärung und ein rechtskonformes Cookie-/Einwilligungsmanagement.
Daran erkennst du die Masche
- Das Impressum ist unvollständig oder schwer auffindbar.
- Die Widerrufsbelehrung fehlt oder ist veraltet.
- Der Bestellbutton ist nicht korrekt beschriftet (Button-Lösung).
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben braucht ein Online-Shop?
Unter anderem ein vollständiges Impressum (§ 5 DDG), eine korrekte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, klare Preis-, Steuer- und Versandangaben, Informationen zu Vertragsschluss und Zahlung sowie die Button-Lösung beim Bestellabschluss (§ 312j BGB).
Was ist die Button-Lösung?
Die Pflicht, den Bestellbutton im Online-Shop eindeutig zu beschriften – etwa mit 'zahlungspflichtig bestellen'. Fehlt diese klare Kennzeichnung, kommt kein wirksamer Vertrag zustande (§ 312j BGB). Sie schützt Verbraucher vor untergeschobenen Kostenpflichten.
Was droht bei fehlenden Pflichtangaben?
Vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, oft verbunden mit Unterlassungsforderungen und Kosten. Zudem können Verträge unwirksam sein oder Widerrufsfristen sich verlängern. Eine sorgfältige Umsetzung der Pflichten beugt dem vor.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.