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Falsche Ware geliefert? Du hast Anspruch auf das Richtige

Bestellt war das blaue Modell – geliefert wurde ein ganz anderes Produkt? Eine Falschlieferung musst du nicht hinnehmen. Du hast Anspruch darauf, das zu bekommen, was du bestellt und bezahlt hast.

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Richtige Ware verlangen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Liefert der Verkäufer eine andere als die bestellte Sache (Falschlieferung), ist das wie ein Sachmangel zu behandeln. Du hast Anspruch auf Nacherfüllung – also die Lieferung der richtigen Ware (§§ 434, 439 BGB).
Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer; die falsch gelieferte Ware musst du nicht auf eigene Kosten zurücksenden. Zusätzlich hast du bei Online-Käufen ohnehin ein Widerrufsrecht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abweichung dokumentieren

    Halte fest, was bestellt und was geliefert wurde (Bestellung, Fotos, Lieferschein).

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    2. Richtige Ware verlangen

    Fordere den Verkäufer schriftlich zur Lieferung der bestellten Ware auf (Frist setzen).

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    3. Kosten klären

    Rücksendung und Neulieferung gehen auf Kosten des Verkäufers – das ausdrücklich verlangen.

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    4. Weitere Rechte prüfen

    Klappt die Nacherfüllung nicht, kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht; ggf. Widerruf nutzen.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn die falsche Ware geliefert wurde?

Eine Falschlieferung gilt als Sachmangel. Du hast Anspruch auf Nacherfüllung, also die Lieferung der richtigen, bestellten Ware (§§ 434, 439 BGB). Die Kosten dafür – einschließlich der Rücksendung der falschen Ware – trägt der Verkäufer. Fordere ihn schriftlich mit Frist auf, das richtige Produkt zu liefern.

Muss ich die falsch gelieferte Ware auf eigene Kosten zurückschicken?

Nein. Bei einer Falschlieferung trägt der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung, also auch die Rücksendung der falschen Ware. Verlange ein kostenfreies Rücksendelabel. Liefert der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht die richtige Ware, kannst du zurücktreten oder mindern; bei Online-Käufen steht dir zusätzlich das Widerrufsrecht zu.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.