Falsche Ware geliefert? Du hast Anspruch auf das Richtige
Bestellt war das blaue Modell – geliefert wurde ein ganz anderes Produkt? Eine Falschlieferung musst du nicht hinnehmen. Du hast Anspruch darauf, das zu bekommen, was du bestellt und bezahlt hast.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Abweichung dokumentieren
Halte fest, was bestellt und was geliefert wurde (Bestellung, Fotos, Lieferschein).
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2. Richtige Ware verlangen
Fordere den Verkäufer schriftlich zur Lieferung der bestellten Ware auf (Frist setzen).
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3. Kosten klären
Rücksendung und Neulieferung gehen auf Kosten des Verkäufers – das ausdrücklich verlangen.
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4. Weitere Rechte prüfen
Klappt die Nacherfüllung nicht, kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht; ggf. Widerruf nutzen.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn die falsche Ware geliefert wurde?
Eine Falschlieferung gilt als Sachmangel. Du hast Anspruch auf Nacherfüllung, also die Lieferung der richtigen, bestellten Ware (§§ 434, 439 BGB). Die Kosten dafür – einschließlich der Rücksendung der falschen Ware – trägt der Verkäufer. Fordere ihn schriftlich mit Frist auf, das richtige Produkt zu liefern.
Muss ich die falsch gelieferte Ware auf eigene Kosten zurückschicken?
Nein. Bei einer Falschlieferung trägt der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung, also auch die Rücksendung der falschen Ware. Verlange ein kostenfreies Rücksendelabel. Liefert der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht die richtige Ware, kannst du zurücktreten oder mindern; bei Online-Käufen steht dir zusätzlich das Widerrufsrecht zu.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.