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Unfaire Online-Bewertung als Unternehmer – löschen lassen und wehren

Als Unternehmer musst du Kritik aushalten – aber keine falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Fake-Bewertungen von Personen, die nie Kunden waren. Solche Bewertungen kannst du beim Portal beanstanden und löschen lassen. Echte, zulässige Meinungen bleiben dagegen stehen.

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Löschung anstoßen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen ohne echten Kundenkontakt sind unzulässig und können gelöscht werden (§§ 823, 1004 BGB). Das Portal muss bei begründeten Zweifeln den Sachverhalt prüfen.
Zulässige Meinungsäußerungen und sachliche Kritik musst du dagegen hinnehmen – auch wenn sie negativ ausfällt. Hier hilft eine sachliche öffentliche Gegendarstellung mehr als ein Löschverlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bewertung einordnen

    Unterscheide unzulässige Inhalte (falsche Tatsachen, Beleidigung, Fake) von zulässiger Meinung/Kritik.

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    2. Beim Portal melden

    Beanstande die Bewertung beim Portal und begründe, warum sie unzulässig ist (z. B. kein Kundenkontakt, falsche Tatsache). Das Portal muss das prüfen.

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    3. Auf Prüfung bestehen

    Bei begründeten Zweifeln muss das Portal den Bewertenden zur Stellungnahme auffordern und Nachweise verlangen. Bleibt der Nachweis aus, ist zu löschen.

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    4. Sachlich antworten

    Bei zulässiger Kritik antworte öffentlich sachlich – das wirkt oft besser als ein Streit um Löschung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich eine schlechte Bewertung löschen lassen?

Nur, wenn sie unzulässig ist – etwa falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Bewertungen ohne echten Kundenkontakt. Zulässige, sachliche Kritik und negative Meinungen musst du dagegen hinnehmen.

Wie gehe ich gegen eine Fake-Bewertung vor?

Beanstande sie beim Portal und begründe die Zweifel (kein Kundenkontakt, unwahre Behauptung). Bei begründeten Zweifeln muss das Portal den Bewertenden zur Stellungnahme und zu Nachweisen auffordern. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu löschen.

Was, wenn die Kritik berechtigt ist?

Dann hast du sie hinzunehmen. Sinnvoll ist eine sachliche öffentliche Antwort, in der du den Vorgang aus deiner Sicht schilderst und Lösungsbereitschaft zeigst. Das überzeugt künftige Kunden oft mehr als ein Streit.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.