Notwehr – wann du dich wehren darfst und wo die Grenze liegt
Wer sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt in Notwehr und ist grundsätzlich gerechtfertigt. Die Verteidigung muss aber erforderlich und – in Grenzen – geboten sein. Wer über das Notwendige hinausgeht, kann sich strafbar machen; in besonderen Situationen bleibt eine Überschreitung aber straffrei.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Situation festhalten
Notiere genau, wie der Angriff ablief und wie du dich verteidigt hast (Zeugen, Verletzungen, Reihenfolge).
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2. Schweigen
Stehst du selbst unter Vorwurf, mach zunächst keine Angaben zur Sache.
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3. Anwalt einschalten
Lass die Notwehrlage anwaltlich prüfen, bevor du dich äußerst – die Abgrenzung ist heikel.
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4. Beweise sichern
Sichere Belege für den Angriff (Atteste, Zeugen, Spuren), die deine Verteidigung stützen.
Daran erkennst du die Masche
- Du gibst vorschnell ein 'Geständnis' ab, obwohl eine Notwehrlage bestand.
- Die Verteidigung ging deutlich über die Abwehr hinaus.
- Es gibt keine Zeugen oder Belege für den ursprünglichen Angriff.
Häufige Fragen
Wann darf ich mich wehren?
Gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du dich verteidigen (Notwehr, § 32 StGB). Die Verteidigung muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren. Handelst du in den Grenzen der Notwehr, bist du gerechtfertigt und machst dich nicht strafbar.
Was ist eine Notwehrüberschreitung?
Wenn du über das zur Abwehr Erforderliche hinausgehst. Das kann strafbar sein. Überschreitest du die Notwehr aber aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, bleibst du unter Umständen straffrei (§ 33 StGB). Die Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab.
Was sollte ich tun, wenn ich selbst beschuldigt werde?
Zunächst schweigen und einen Strafverteidiger einschalten. Die Abgrenzung zwischen gerechtfertigter Notwehr und strafbarem Übermaß ist heikel. Sichere Beweise für den ursprünglichen Angriff (Atteste, Zeugen) – sie sind für deine Verteidigung entscheidend.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.