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Notwehr – wann du dich wehren darfst und wo die Grenze liegt

Wer sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt in Notwehr und ist grundsätzlich gerechtfertigt. Die Verteidigung muss aber erforderlich und – in Grenzen – geboten sein. Wer über das Notwendige hinausgeht, kann sich strafbar machen; in besonderen Situationen bleibt eine Überschreitung aber straffrei.

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Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren (§ 32 StGB). Wer in Notwehr handelt, ist gerechtfertigt und macht sich nicht strafbar.
Überschreitest du die Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, bleibst du unter Umständen straffrei (§ 33 StGB). Die Bewertung ist aber stark einzelfallabhängig – gerade hier ist anwaltliche Hilfe wichtig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Situation festhalten

    Notiere genau, wie der Angriff ablief und wie du dich verteidigt hast (Zeugen, Verletzungen, Reihenfolge).

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    2. Schweigen

    Stehst du selbst unter Vorwurf, mach zunächst keine Angaben zur Sache.

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    3. Anwalt einschalten

    Lass die Notwehrlage anwaltlich prüfen, bevor du dich äußerst – die Abgrenzung ist heikel.

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    4. Beweise sichern

    Sichere Belege für den Angriff (Atteste, Zeugen, Spuren), die deine Verteidigung stützen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann darf ich mich wehren?

Gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du dich verteidigen (Notwehr, § 32 StGB). Die Verteidigung muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren. Handelst du in den Grenzen der Notwehr, bist du gerechtfertigt und machst dich nicht strafbar.

Was ist eine Notwehrüberschreitung?

Wenn du über das zur Abwehr Erforderliche hinausgehst. Das kann strafbar sein. Überschreitest du die Notwehr aber aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, bleibst du unter Umständen straffrei (§ 33 StGB). Die Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab.

Was sollte ich tun, wenn ich selbst beschuldigt werde?

Zunächst schweigen und einen Strafverteidiger einschalten. Die Abgrenzung zwischen gerechtfertigter Notwehr und strafbarem Übermaß ist heikel. Sichere Beweise für den ursprünglichen Angriff (Atteste, Zeugen) – sie sind für deine Verteidigung entscheidend.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.