Grundstück ohne Zufahrt – Notwegerecht über den Nachbarn
Fehlt deinem Grundstück die notwendige Verbindung zu einer öffentlichen Straße, kannst du unter Voraussetzungen verlangen, dass der Nachbar die Nutzung seines Grundstücks als Zuweg duldet (Notwegerecht). Dafür steht dem Nachbarn eine Entschädigung (Notwegrente) zu.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Notlage prüfen
Kläre, ob deinem Grundstück die notwendige Verbindung zur öffentlichen Straße fehlt – das ist die Grundvoraussetzung.
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2. Notweg bestimmen
Der Notweg soll den Nachbarn möglichst wenig belasten und auf das Notwendige beschränkt sein.
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3. Mit dem Nachbarn klären
Schlage eine einvernehmliche Regelung samt Entschädigung vor; das vermeidet ein Gerichtsverfahren.
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4. Anspruch durchsetzen
Verweigert der Nachbar die Duldung zu Unrecht, kann das Notwegerecht gerichtlich durchgesetzt werden.
Daran erkennst du die Masche
- Es gibt keine eigene Zufahrt und der Nachbar verweigert jede Duldung.
- Eine bestehende Verbindung wurde nachträglich abgeschnitten.
- Über die Höhe der Entschädigung wird gestritten.
Häufige Fragen
Was ist ein Notwegerecht?
Das Recht, das Nachbargrundstück als Zuweg zu nutzen, wenn dem eigenen Grundstück die notwendige Verbindung zu einer öffentlichen Straße fehlt (§ 917 BGB). Der Nachbar muss den Notweg dulden, soweit dies für die ordnungsgemäße Nutzung erforderlich ist.
Muss ich dem Nachbarn etwas zahlen?
Ja. Für die Duldung des Notwegs steht dem betroffenen Nachbarn eine Entschädigung in Form einer Geldrente (Notwegrente) zu. Der Notweg ist dabei auf das notwendige Maß zu beschränken.
Was, wenn der Nachbar sich weigert?
Liegen die Voraussetzungen vor, kannst du das Notwegerecht notfalls gerichtlich durchsetzen. Versuche aber zunächst eine einvernehmliche Lösung mit fairer Entschädigung – das ist schneller und günstiger.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.