Niederschlagswassergebühr – versiegelte Fläche und Bescheid prüfen
Viele Kommunen erheben eine getrennte Niederschlagswassergebühr, die sich nach der versiegelten, an die Kanalisation angeschlossenen Fläche richtet. Stimmt die angesetzte Fläche nicht – etwa weil Flächen versickern oder gar nicht angeschlossen sind –, zahlst du zu viel. Eine Prüfung des Bescheids lohnt sich.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Flächen prüfen
Vergleiche die im Bescheid angesetzte versiegelte Fläche mit den tatsächlich angeschlossenen Flächen.
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2. Versickerung berücksichtigen
Flächen mit Versickerung, Zisterne oder Gründach dürfen oft reduziert angesetzt werden – melde sie.
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3. Widerspruch einlegen
Stimmt die Fläche nicht, lege gegen den Gebührenbescheid fristgerecht Widerspruch ein.
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4. Entsiegelung prüfen
Durch Entsiegelung oder Regenwassernutzung kannst du die anrechenbare Fläche und damit die Gebühr senken.
Daran erkennst du die Masche
- Die angesetzte versiegelte Fläche ist größer als die tatsächlich angeschlossene.
- Versickernde Flächen oder eine Zisterne werden nicht berücksichtigt.
- Der Bescheid beruht auf veralteten Flächendaten.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Niederschlagswassergebühr?
Nach der versiegelten, an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Fläche deines Grundstücks, festgelegt in der kommunalen Gebührensatzung. Je mehr Fläche angeschlossen ist, desto höher die Gebühr. Nicht angeschlossene Flächen dürfen nicht voll angesetzt werden.
Wie kann ich die Gebühr senken?
Indem du versickernde Flächen, eine Zisterne oder ein begrüntes Dach meldest, die oft reduziert angesetzt werden, oder durch tatsächliche Entsiegelung. Auch eine falsch zu groß angesetzte Fläche kannst du korrigieren lassen.
Wie wehre ich mich gegen den Bescheid?
Vergleiche die angesetzte Fläche mit der tatsächlich angeschlossenen und lege bei Abweichungen innerhalb der Frist Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein. Lege Nachweise zu Versickerung oder reduzierten Flächen bei.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.