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Newsletter ohne Anmeldung erhalten – woher und wie du ihn stoppst

Ein Newsletter darf dir nur zugehen, wenn du ihn ausdrücklich bestellt hast – in der Regel über das Double-Opt-in-Verfahren mit Bestätigungslink. Erhältst du Werbung ohne diese Bestätigung, ist das unzulässig, und du kannst die Einstellung verlangen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

E-Mail-Werbung erfordert deine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 UWG). Üblicherweise wird sie durch ein Double-Opt-in (Bestätigungsklick) nachgewiesen. Ohne diese Bestätigung ist der Versand unzulässig.
Der Versender muss die Einwilligung beweisen können. Kann er das nicht, hast du Anspruch auf Unterlassung und kannst Auskunft über die Herkunft deiner Adresse verlangen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Abmelden

    Nutze den Abmeldelink. Dokumentiere, falls weiter Mails kommen.

  2. 2

    2. Herkunft erfragen

    Verlange Auskunft, woher deine E-Mail-Adresse stammt und auf welche Einwilligung sich der Versand stützt.

  3. 3

    3. Unterlassung fordern

    Kann keine Einwilligung nachgewiesen werden, fordere die Unterlassung des Versands.

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    4. Eskalieren

    Geht es weiter, kommen eine Unterlassungserklärung und eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist Double-Opt-in?

Ein Verfahren, bei dem du nach der Anmeldung einen Bestätigungslink anklicken musst, damit der Newsletter aktiviert wird. So wird sichergestellt und nachgewiesen, dass die Einwilligung von dir stammt. Ohne diese Bestätigung ist der Versand in der Regel unzulässig.

Was kann ich gegen einen unbestellten Newsletter tun?

Melde dich ab und verlange Auskunft über die Herkunft deiner Adresse und die behauptete Einwilligung. Kann der Versender keine Einwilligung nachweisen, hast du Anspruch auf Unterlassung.

Wer muss die Einwilligung beweisen?

Der Versender. Er muss nachweisen können, dass du dem Empfang ausdrücklich zugestimmt hast. Gelingt ihm das nicht, ist der Versand unzulässig, und du kannst dich dagegen wehren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.