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Nebenkostenabrechnung prüfen – dein Recht auf Belegeinsicht

Eine Nebenkostenabrechnung mit hoher Nachzahlung solltest du nicht blind bezahlen. Du hast das Recht, die Belege einzusehen, auf denen die Abrechnung beruht – und kannst so Fehler aufdecken.

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Belegeinsicht verlangen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als Mieter hast du Anspruch darauf, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege (Rechnungen, Verträge, Zählerstände) einzusehen. Der Vermieter muss dir die Einsicht ermöglichen – in der Regel in seinen Räumen; alternativ kann er Kopien gegen Kostenerstattung übersenden.
Solange dir die Belegeinsicht zu Unrecht verweigert wird, kannst du eine geforderte Nachzahlung in der Regel zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht). Achte aber auf die Frist, innerhalb derer du der Abrechnung widersprechen kannst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abrechnung prüfen

    Sieh die Abrechnung durch: Umlageschlüssel, Posten und Beträge plausibel?

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    2. Einsicht verlangen

    Fordere schriftlich die Einsicht in die Belege (oder Kopien gegen Kosten).

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    3. Nachzahlung zurückhalten

    Bis zur gewährten Einsicht kannst du eine strittige Nachzahlung zurückbehalten.

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    4. Fristen beachten

    Erhebe Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Häufige Fragen

Darf ich die Belege zur Nebenkostenabrechnung einsehen?

Ja. Als Mieter hast du Anspruch darauf, die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege – etwa Rechnungen, Verträge und Zählerstände – einzusehen. Der Vermieter muss dir die Einsicht ermöglichen, in der Regel in seinen Räumen. Auf Wunsch kann er dir auch Kopien gegen Erstattung der Kosten zur Verfügung stellen.

Kann ich die Nachzahlung zurückhalten, bis ich die Belege gesehen habe?

In der Regel ja. Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht zu Unrecht, steht dir ein Zurückbehaltungsrecht an der geforderten Nachzahlung zu, bis dir die Einsicht gewährt wird. Achte aber darauf, etwaige Einwendungen gegen die Abrechnung fristgerecht zu erheben, damit du deine Rechte nicht verlierst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.