Nebenkostenabrechnung zu hoch? So prüfst und beanstandest du
Die Betriebskostenabrechnung flattert ins Haus und die Nachzahlung ist saftig? Bevor du zahlst: Du darfst die Abrechnung prüfen, Belege einsehen und innerhalb von Fristen widersprechen. Oft stecken Fehler drin.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist und Formales prüfen
Kam die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungsjahr? Sind Zeitraum, Verteilerschlüssel und deine Vorauszahlungen korrekt ausgewiesen?
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2. Belegeinsicht verlangen
Bitte schriftlich um Einsicht in die Original-Belege (§ 259 BGB). So erkennst du überhöhte oder nicht umlagefähige Posten.
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3. Nicht umlagefähige Kosten prüfen
Verwaltungskosten, Reparaturen/Instandhaltung und Bankgebühren gehören in der Regel NICHT in die Nebenkosten – nur die im Vertrag/§ 2 BetrKV genannten Posten.
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4. Schriftlich beanstanden
Lege konkret dar, welche Posten du beanstandest, und behalte den strittigen Teil der Nachzahlung zunächst zurück. Unstrittiges solltest du zahlen.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Versäumt er die Frist, kann er eine Nachforderung in der Regel nicht mehr durchsetzen – ein Guthaben musst du aber trotzdem bekommen.
Welche Kosten dürfen NICHT umgelegt werden?
Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie in der Regel Bank-/Kontoführungsgebühren sind nicht umlagefähig. Umlagefähig sind nur die im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.