Nebenklage – als Opfer aktiv am Strafverfahren teilnehmen
Als Opfer bestimmter Straftaten kannst du dich der Anklage als Nebenkläger anschließen. Das gibt dir aktive Rechte im Verfahren: Akteneinsicht, Anwesenheit, Fragerecht und die Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen. Bei schweren Taten werden die Kosten eines Beistands oft übernommen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anschlussberechtigung prüfen
Kläre, ob die Straftat zu den nebenklagefähigen Delikten gehört (z. B. schwere Gewalt-/Sexualdelikte).
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2. Anschluss erklären
Erkläre den Anschluss als Nebenkläger – am besten über einen anwaltlichen Beistand.
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3. Rechte nutzen
Nimm Akteneinsicht, sei in der Verhandlung anwesend und bring Fragen und Anträge ein.
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4. Kosten/Unterstützung klären
Prüfe Kostenübernahme für den Opferanwalt und nutze Opferhilfeorganisationen für Begleitung und Beratung.
Daran erkennst du die Masche
- Du nimmst deine Opferrechte nicht wahr und bleibst passiv.
- Du verzichtest aus Kostenangst auf einen Beistand (Kostenübernahme prüfen).
- Du gehst ohne Vorbereitung in eine belastende Verhandlung.
Häufige Fragen
Was ist eine Nebenklage?
Der Anschluss des Opfers bestimmter Straftaten an die öffentliche Klage (§ 395 StPO). Als Nebenkläger bist du nicht nur Zeuge, sondern erhältst aktive Verfahrensrechte: Akteneinsicht, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Frage- und Antragsrecht.
Bei welchen Taten ist die Nebenklage möglich?
Vor allem bei schwereren Delikten gegen die Person, etwa bestimmten Gewalt- und Sexualstraftaten. Ob die konkrete Tat nebenklagefähig ist, prüfst du am besten mit einem Anwalt, der dich dann auch im Verfahren begleitet.
Was kostet mich die Nebenklage?
Du kannst dich durch einen anwaltlichen Beistand vertreten lassen. Bei schweren Taten oder geringem Einkommen werden die Kosten häufig übernommen (Beiordnung eines Opferanwalts, Prozesskostenhilfe). Opferhilfeorganisationen bieten zusätzlich kostenlose Unterstützung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.