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Nebeneinkünfte – ab wann wird es steuerpflichtig?

Wer neben dem Hauptjob etwas dazuverdient – etwa durch Vermietung, einen kleinen Gewerbebetrieb oder Honorare –, fragt sich, ab wann das versteuert werden muss. Es gibt eine Freigrenze für Nebeneinkünfte und Regeln, wann eine Steuererklärung verpflichtend wird.

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Liegen die Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, bei höchstens 410 Euro im Jahr, bleiben sie steuerlich unberücksichtigt; bis 820 Euro gibt es einen gleitenden Härteausgleich (§ 46 EStG).
Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, sind die Nebeneinkünfte in voller Höhe steuerpflichtig. Dann besteht in der Regel auch eine Pflicht zur Steuererklärung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Einkünfte ermitteln

    Bestimme deine Nebeneinkünfte nach Abzug der damit verbundenen Kosten.

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    2. Grenze prüfen

    Vergleiche das Ergebnis mit der 410-Euro-Freigrenze.

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    3. Pflicht klären

    Kläre, ob eine Steuererklärungspflicht besteht.

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    4. Korrekt erklären

    Gib steuerpflichtige Nebeneinkünfte vollständig an.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bis zu welcher Höhe sind Nebeneinkünfte steuerfrei?

Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, bleiben bis 410 Euro im Jahr unberücksichtigt; zwischen 410 und 820 Euro gilt ein gleitender Härteausgleich (§ 46 EStG). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Bei einem Freibetrag bleibt der Betrag immer steuerfrei und nur der übersteigende Teil wird besteuert. Bei einer Freigrenze ist alles steuerfrei, solange die Grenze nicht überschritten wird – wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

Übersteigen die Nebeneinkünfte die Grenze, besteht in der Regel eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Auch in anderen Fällen kann eine Pflicht bestehen. Gib die Einkünfte vollständig an und ziehe die damit verbundenen Kosten ab, um nur das tatsächlich Verdiente zu versteuern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.