Nebeneinkünfte – ab wann wird es steuerpflichtig?
Wer neben dem Hauptjob etwas dazuverdient – etwa durch Vermietung, einen kleinen Gewerbebetrieb oder Honorare –, fragt sich, ab wann das versteuert werden muss. Es gibt eine Freigrenze für Nebeneinkünfte und Regeln, wann eine Steuererklärung verpflichtend wird.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Einkünfte ermitteln
Bestimme deine Nebeneinkünfte nach Abzug der damit verbundenen Kosten.
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2. Grenze prüfen
Vergleiche das Ergebnis mit der 410-Euro-Freigrenze.
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3. Pflicht klären
Kläre, ob eine Steuererklärungspflicht besteht.
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4. Korrekt erklären
Gib steuerpflichtige Nebeneinkünfte vollständig an.
Daran erkennst du die Masche
- Freigrenze und Freibetrag werden verwechselt.
- Nebeneinkünfte werden trotz Überschreiten nicht erklärt.
- Mit den Einkünften verbundene Kosten werden nicht abgezogen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Nebeneinkünfte steuerfrei?
Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, bleiben bis 410 Euro im Jahr unberücksichtigt; zwischen 410 und 820 Euro gilt ein gleitender Härteausgleich (§ 46 EStG). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einem Freibetrag bleibt der Betrag immer steuerfrei und nur der übersteigende Teil wird besteuert. Bei einer Freigrenze ist alles steuerfrei, solange die Grenze nicht überschritten wird – wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?
Übersteigen die Nebeneinkünfte die Grenze, besteht in der Regel eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Auch in anderen Fällen kann eine Pflicht bestehen. Gib die Einkünfte vollständig an und ziehe die damit verbundenen Kosten ab, um nur das tatsächlich Verdiente zu versteuern.
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