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Nach der Scheidung wieder den Geburtsnamen? So geht's

Du möchtest nach der Scheidung deinen Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder annehmen? Das ist dein gutes Recht – und an keine Frist gebunden. Du brauchst dafür kein Gerichtsverfahren, nur eine Erklärung beim Standesamt.

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Erklärung beim Standesamt

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Nach der Scheidung kannst du deinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen – durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 Abs. 5 BGB). Das ist jederzeit möglich, auch Jahre nach der Scheidung.
Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden (Standesamt/Notar). Denk danach an die Aktualisierung von Ausweis, Pass und weiteren Dokumenten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Wunschnamen festlegen

    Geburtsname oder ein früher geführter Name – beides ist möglich.

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    2. Unterlagen zusammenstellen

    Personalausweis, Scheidungsurteil/Eheurkunde und ggf. Geburtsurkunde mitnehmen.

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    3. Erklärung beim Standesamt

    Die Namenserklärung wird beim Standesamt abgegeben und beglaubigt/beurkundet.

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    4. Dokumente ändern

    Anschließend Ausweis, Reisepass, Bank, Versicherungen und Arbeitgeber aktualisieren.

Häufige Fragen

Habe ich eine Frist für die Namensänderung nach der Scheidung?

Nein. Du kannst deinen Geburtsnamen oder den bei der Eheschließung geführten Namen jederzeit nach der Scheidung wieder annehmen (§ 1355 Abs. 5 BGB) – auch Jahre später. Nötig ist eine entsprechende Erklärung beim Standesamt, die beglaubigt oder beurkundet wird.

Muss ich dafür vor Gericht?

Nein. Für die Rückkehr zum Geburts- oder früheren Ehenamen genügt eine Namenserklärung beim Standesamt – kein gerichtliches Verfahren. Denke danach daran, deine Ausweisdokumente und Verträge auf den neuen (alten) Namen umzustellen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.