Nachteilsausgleich in Schule und Prüfung – Anspruch durchsetzen
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder bestimmten Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie) haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich – etwa mehr Zeit, andere Aufgabenformate oder Hilfsmittel. Ziel ist Chancengleichheit, ohne die Anforderungen abzusenken.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Nachweise einholen
Besorge ärztliche oder schulpsychologische Stellungnahmen, die den Bedarf belegen.
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2. Antrag stellen
Stelle bei der Schule einen Antrag auf Nachteilsausgleich und schlage konkrete Maßnahmen vor.
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3. Umsetzung sichern
Achte darauf, dass der Ausgleich auch in Prüfungen und im Abschluss konsequent angewandt wird.
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4. Bei Ablehnung vorgehen
Wird der Ausgleich verweigert, kannst du Widerspruch einlegen und dich an die Schulaufsicht wenden.
Daran erkennst du die Masche
- Ein bewilligter Nachteilsausgleich wird in Prüfungen nicht umgesetzt.
- Der Antrag wird ohne Auseinandersetzung mit den Nachweisen abgelehnt.
- Nachteilsausgleich und Notenschutz werden verwechselt.
Häufige Fragen
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Eine Anpassung der Prüfungs- und Lernbedingungen, die behinderungs- oder krankheitsbedingte Nachteile ausgleicht – etwa mehr Zeit, Hilfsmittel oder ein anderes Aufgabenformat. Das Anforderungsniveau bleibt gleich; es geht um Chancengleichheit.
Wer hat Anspruch darauf?
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder bestimmten Teilleistungsstörungen wie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Der Bedarf wird in der Regel durch ärztliche oder schulpsychologische Stellungnahmen belegt.
Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
Ein bloßer Nachteilsausgleich wird in der Regel nicht im Zeugnis vermerkt, weil das Anforderungsniveau unverändert bleibt. Anders kann es beim Notenschutz sein, der die Bewertung selbst verändert – das ist getrennt zu beantragen und zu prüfen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.