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Mangelhafte Ware – wie oft darf der Verkäufer nachbessern?

Bei einem Mangel hat der Verkäufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung – also Reparatur oder Ersatz. Aber nicht endlos: Nach zwei erfolglosen Versuchen gilt die Nachbesserung in der Regel als fehlgeschlagen, und du kannst weitergehende Rechte ausüben.

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Nacherfüllung schriftlich fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen (§ 437 BGB). Bei einer Nachbesserung gilt sie nach dem zweiten erfolglosen Versuch grundsätzlich als fehlgeschlagen (§ 440 BGB).
Du hast bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzlieferung; der Verkäufer kann die gewählte Art nur bei unverhältnismäßigen Kosten verweigern. Die Nacherfüllung ist für dich kostenlos.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Mangel und Versuche dokumentieren

    Halte fest, wann du den Mangel gemeldet hast und welche Nachbesserungsversuche es gab (Daten, Belege).

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    2. Nacherfüllung mit Frist verlangen

    Fordere Reparatur oder Ersatz schriftlich und setze eine angemessene Frist.

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    3. Fehlschlag feststellen

    Bleibt der Mangel nach zwei Versuchen, gilt die Nachbesserung in der Regel als fehlgeschlagen. Dokumentiere das.

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    4. Rücktritt oder Minderung erklären

    Erkläre dann den Rücktritt (Geld zurück gegen Rückgabe) oder die Minderung des Kaufpreises, je nachdem, was für dich besser ist.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie oft darf der Verkäufer nachbessern?

Bei einer Reparatur gilt sie nach zwei erfolglosen Versuchen grundsätzlich als fehlgeschlagen (§ 440 BGB). Danach kannst du zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen. In Einzelfällen kann die Zahl abweichen.

Wer trägt die Kosten der Nacherfüllung?

Der Verkäufer. Transport-, Arbeits- und Materialkosten der Nacherfüllung gehen zu seinen Lasten. Du musst für die Beseitigung eines berechtigten Mangels nichts zahlen.

Kann ich sofort zurücktreten?

Grundsätzlich erst nach erfolgloser Nacherfüllung. Ohne Fristsetzung geht es nur in Ausnahmen, etwa wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft verweigert oder sie unzumutbar ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.