Zum Inhalt springen

Dauerlärm vom Nachbarn? Das kannst du tun

Laute Musik, nächtlicher Krach oder Dauerlärm vom Nachbarn rauben dir den Schlaf? Du musst das nicht hinnehmen. Mit einem Lärmprotokoll und den richtigen Schritten kannst du dich wehren – gegenüber Vermieter und Verursacher.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Gegen Lärm vorgehen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Erheblicher, wiederkehrender Lärm ist ein Wohnungsmangel – gegenüber dem Vermieter kann das eine Mietminderung rechtfertigen (§ 536 BGB).
Gegen den Störer selbst hast du einen Unterlassungsanspruch. Ruhezeiten (nachts sowie meist mittags und sonntags) sind einzuhalten.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Lärmprotokoll führen

    Notiere über mehrere Tage/Wochen Datum, Uhrzeit, Art und Dauer des Lärms. Das ist dein wichtigstes Beweismittel.

  2. 2

    2. Vermieter informieren

    Melde den Mangel schriftlich dem Vermieter und fordere Abhilfe. Kündige ggf. eine Mietminderung an.

  3. 3

    3. Störer ansprechen / abmahnen

    Bitte den Nachbarn um Ruhe; hilft das nicht, ist eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung sinnvoll.

  4. 4

    4. Behörden einschalten

    Bei nächtlicher Ruhestörung hilft die Polizei akut; gegen dauerhaften Lärm kann das Ordnungsamt tätig werden.

Häufige Fragen

Darf ich wegen Nachbarlärm die Miete mindern?

Bei erheblichem, wiederkehrendem Lärm kann die Wohnung mangelhaft sein und eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter in Betracht kommen (§ 536 BGB). Wichtig sind ein aussagekräftiges Lärmprotokoll und die Anzeige des Mangels.

Welche Ruhezeiten gelten?

Üblich ist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr; vielerorts gelten zusätzlich Mittags- und Sonntagsruhezeiten. Zimmerlautstärke ist auch tagsüber das Maß. Die genauen Zeiten ergeben sich aus Hausordnung und örtlichen Regelungen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.