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Mutterschutz – deine Rechte rund um die Geburt

Schwanger im Job? Das Mutterschutzgesetz schützt dich und dein Kind umfassend – mit Schutzfristen rund um die Geburt, Beschäftigungsverboten bei Gefahren und einem besonderen Kündigungsschutz.

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Es gelten Schutzfristen: in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten). In der Zeit nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot; vor der Geburt kannst du auf Wunsch weiterarbeiten.
Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Bei gesundheitlichen Gefahren kann ein (teilweises) Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Der Mutterschutz gilt seit der Reform auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schwangerschaft mitteilen

    Informiere den Arbeitgeber über Schwangerschaft und voraussichtlichen Entbindungstermin – dann greift der Schutz.

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    2. Schutzfristen kennen

    6 Wochen vor / 8 (bzw. 12) Wochen nach der Geburt – nachgeburtlich gilt ein Beschäftigungsverbot.

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    3. Gefährdungen prüfen

    Bei Gefahren am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zu Anpassungen oder einem Beschäftigungsverbot verpflichtet.

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    4. Kündigungsschutz nutzen

    Eine Kündigung in der geschützten Zeit ist nur ausnahmsweise mit Behördenzustimmung zulässig – ggf. anfechten.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Die Schutzfrist beträgt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt; bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sie sich nach der Geburt auf zwölf Wochen. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt darfst du auf ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten und diese Erklärung jederzeit widerrufen.

Darf mir während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Grundsätzlich nicht. Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz (MuSchG). Eine Kündigung ist nur ausnahmsweise und mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig. Wird dennoch gekündigt, solltest du die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beachten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.