Mutterschaftsgeld: Geld während der Schutzfristen
Rund um die Geburt darfst du in den Schutzfristen nicht arbeiten – aber ohne Geld stehst du nicht da: Während des Mutterschutzes gibt es Mutterschaftsgeld, das durch einen Zuschuss des Arbeitgebers meist auf dein bisheriges Nettogehalt aufgestockt wird.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bescheinigung besorgen
Lass dir von Arzt/Hebamme den voraussichtlichen Entbindungstermin bescheinigen.
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2. Antrag bei der Krankenkasse
Beantrage das Mutterschaftsgeld bei deiner gesetzlichen Krankenkasse und reiche die Bescheinigung ein.
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3. Arbeitgeber informieren
Teile dem Arbeitgeber den Mutterschutz mit, damit er den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt.
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4. Sonderfälle prüfen
Privat oder familienversichert? Dann läuft das (begrenzte) Mutterschaftsgeld teils über das Bundesamt für Soziale Sicherung – frag gezielt nach.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Bei gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Krankengeld zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld (bis zu einem Höchstbetrag pro Tag), und der Arbeitgeber stockt mit einem Zuschuss auf dein bisheriges Nettoentgelt auf. Für privat oder familienversicherte Frauen gibt es teils ein begrenztes Mutterschaftsgeld über das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Wie lange bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Grundsätzlich für die Schutzfristen: in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt). In dieser Zeit darfst du nicht bzw. nur eingeschränkt arbeiten und bist finanziell abgesichert.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.