Möblierungszuschlag prüfen – zahlst du für Möbel zu viel Miete?
Bei möblierten Wohnungen verlangen Vermieter oft einen Zuschlag für die Einrichtung. Dieser Möblierungszuschlag muss sich aber am tatsächlichen Wert der Möbel orientieren – er darf kein Trick sein, um die Mietpreisbremse zu umgehen oder die Miete künstlich hochzutreiben.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief an Vermieter erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Aufschlüsselung verlangen
Bitte den Vermieter, den Möblierungszuschlag und die zugrunde liegenden Möbel mit Wert auszuweisen.
- 2
2. Vergleichsmiete ermitteln
Ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) für die unmöblierte Wohnung als Ausgangspunkt.
- 3
3. Zuschlag plausibilisieren
Rechne nach, ob der Zuschlag zum Zeitwert der Möbel passt. Ein realistischer Ansatz orientiert sich an Anschaffung, Alter und Abnutzung.
- 4
4. Überhöhung rügen
Ist der Zuschlag unangemessen oder umgeht er die Mietpreisbremse, rüge die überhöhte Miete schriftlich und verlange Anpassung.
Daran erkennst du die Masche
- Der Mietvertrag weist nur eine Gesamtmiete ohne getrennten Möblierungszuschlag aus.
- Für ein paar einfache Möbel wird ein sehr hoher Aufschlag verlangt.
- Die Möblierung wirkt nur vorgeschoben, um die Mietpreisbremse zu umgehen.
Häufige Fragen
Wie hoch darf ein Möblierungszuschlag sein?
Er muss sich am Zeitwert der überlassenen Möbel und deren Abnutzung orientieren. Eine feste Obergrenze gibt es nicht, aber ein pauschaler, vom Möbelwert losgelöster Aufschlag ist angreifbar.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungen?
Ja. Die Möblierung darf nicht dazu dienen, die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete zu überschreiten. Der Möblierungsanteil ist gesondert zu betrachten.
Was kann ich gegen einen überhöhten Zuschlag tun?
Verlange eine Aufschlüsselung, vergleiche mit der ortsüblichen Miete und rüge eine Überhöhung schriftlich. Zu viel gezahlte Miete kannst du unter Umständen zurückfordern.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.