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Modernisierung dulden oder verweigern? Deine Rechte bei Bauarbeiten

Modernisierungen (z. B. energetische Sanierung, neues Bad) musst du als Mieter in der Regel dulden – aber nur, wenn der Vermieter sie ordnungsgemäß und rechtzeitig ankündigt. Gegen unzumutbare Härten kannst du dich wehren, und für die Zeit der Bauarbeiten ist die Miete oft gemindert.

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Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich zu dulden, müssen aber mindestens drei Monate vorher in Textform angekündigt werden – mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung (§§ 555c, 555d BGB).
Würde die Maßnahme oder die Mieterhöhung eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, kannst du der Duldung oder der Erhöhung widersprechen. Während der Arbeiten kann die Miete gemindert sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ankündigung prüfen

    Kontrolliere Frist (3 Monate) und Inhalt der Ankündigung. Fehlen Angaben, ist die Ankündigung oft unwirksam.

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    2. Härtegründe prüfen

    Überlege, ob Bauarbeiten oder die spätere Miete für dich eine besondere Härte sind (Gesundheit, finanzielle Lage).

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    3. Fristgerecht reagieren

    Willst du eine Härte geltend machen, teile sie dem Vermieter bis zum Ablauf des Monats vor Beginn schriftlich mit.

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    4. Minderung sichern

    Beeinträchtigen die Arbeiten den Gebrauch (Lärm, Schmutz, Sperrungen), kündige eine Minderung an und dokumentiere die Belastung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich eine Modernisierung immer dulden?

Grundsätzlich ja, wenn sie ordnungsgemäß angekündigt wurde. Du kannst aber widersprechen, wenn die Maßnahme oder die Folgemiete für dich eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet (§ 555d BGB).

Welche Frist gilt für die Ankündigung?

Mindestens drei Monate vor Beginn, in Textform und mit Angaben zu Art, Umfang, Beginn, voraussichtlicher Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung. Fehlt das, kann die Ankündigung unwirksam sein.

Kann ich während der Bauarbeiten die Miete mindern?

Ja, wenn der Gebrauch der Wohnung durch Lärm, Schmutz oder Sperrungen erheblich beeinträchtigt ist. Bei reinen energetischen Modernisierungen ist die Minderung in den ersten drei Monaten allerdings eingeschränkt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.