Handy- oder Internetvertrag eines Verstorbenen kündigen
Stirbt ein Vertragspartner, gehen seine Verträge zunächst auf die Erben über. Laufende Handy-, Internet- oder Abo-Verträge sollten zügig beendet werden, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Viele Anbieter räumen im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht ein; nötig ist meist die Sterbeurkunde.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verträge sichten
Verschaffe dir einen Überblick über laufende Verträge (Mobilfunk, Internet, Streaming, Abos) des Verstorbenen.
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2. Sterbeurkunde bereithalten
Für die Kündigung verlangen Anbieter in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde.
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3. Sonderkündigung erklären
Kündige die Verträge schriftlich unter Hinweis auf den Todesfall und das Sonderkündigungsrecht.
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4. Abbuchungen stoppen
Stoppe weitere Abbuchungen und verlange die Erstattung von Beträgen für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung.
Daran erkennst du die Masche
- Verträge laufen nach dem Tod unbemerkt weiter und verursachen Kosten.
- Der Anbieter verlangt mehr als die Sterbeurkunde als Nachweis.
- Eine Sonderkündigung im Todesfall wird verweigert.
Häufige Fragen
Enden Verträge mit dem Tod automatisch?
Nein. Verträge gehen zunächst auf die Erben über (§ 1922 BGB) und laufen weiter, bis sie gekündigt werden. Viele Anbieter räumen im Todesfall aber ein Sonderkündigungsrecht ein, sodass eine vorzeitige Beendigung möglich ist.
Was brauche ich für die Kündigung?
In der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde. Damit kannst du Handy-, Internet- und Abo-Verträge des Verstorbenen kündigen. Reiche die Kündigung schriftlich ein und verweise auf den Todesfall und das Sonderkündigungsrecht.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung kannst du die Erstattung gezahlter Beträge verlangen und weitere Abbuchungen stoppen. Kümmere dich zeitnah, damit keine unnötigen Kosten für ungenutzte Leistungen auflaufen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.