Mobilfunkvertrag – Laufzeit und Kündigungsfrist nach der Reform
Seit der Reform des Telekommunikationsrechts sind Verbraucher bei Laufzeitverträgen besser geschützt. Verträge dürfen nicht mehr unbegrenzt lange binden, und nach der Erstlaufzeit sind sie kurzfristig kündbar. Das gilt auch für Mobilfunk, Internet und Festnetz.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Laufzeit prüfen
Sieh nach, wann die Mindestlaufzeit endet.
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2. Kündigung vorbereiten
Nach der Erstlaufzeit kannst du mit einmonatiger Frist kündigen.
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3. Nachweisbar kündigen
Kündige schriftlich oder über den Kündigungsbutton und sichere den Nachweis.
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4. Wechsel organisieren
Sorge für Rufnummernmitnahme und einen lückenlosen Anschlusswechsel.
Daran erkennst du die Masche
- Der Anbieter behauptet eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr.
- Eine längere Kündigungsfrist als ein Monat wird nach der Erstlaufzeit verlangt.
- Die Kündigung lässt sich nicht nachweisen.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Mobilfunkvertrag mich binden?
Die anfängliche Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Nach Ablauf dieser Erstlaufzeit darf sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern, sondern läuft so weiter, dass du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kannst (§ 56 TKG).
Wie kündige ich nach der Mindestlaufzeit?
Mit einer Frist von einem Monat zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Kündige schriftlich oder über den Online-Kündigungsbutton und sichere dir einen Nachweis. So kommst du nach Ablauf der Erstlaufzeit kurzfristig aus dem Vertrag.
Muss mich der Anbieter auf das Vertragsende hinweisen?
Anbieter müssen Verbraucher über das Auslaufen der Mindestlaufzeit informieren und auf die Möglichkeit der Kündigung sowie auf günstigere Tarife hinweisen. Bewahre solche Mitteilungen auf, da sie dir helfen, den richtigen Kündigungszeitpunkt nicht zu verpassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.