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Mobilfunkvertrag – Laufzeit und Kündigungsfrist nach der Reform

Seit der Reform des Telekommunikationsrechts sind Verbraucher bei Laufzeitverträgen besser geschützt. Verträge dürfen nicht mehr unbegrenzt lange binden, und nach der Erstlaufzeit sind sie kurzfristig kündbar. Das gilt auch für Mobilfunk, Internet und Festnetz.

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Die anfängliche Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern ist mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar (§ 56 TKG).
Anbieter müssen außerdem auf das Vertragsende und einen günstigeren Tarif hinweisen. Eine korrekte und nachweisbare Kündigung sichert dir den kurzfristigen Ausstieg nach der Mindestlaufzeit.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Laufzeit prüfen

    Sieh nach, wann die Mindestlaufzeit endet.

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    2. Kündigung vorbereiten

    Nach der Erstlaufzeit kannst du mit einmonatiger Frist kündigen.

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    3. Nachweisbar kündigen

    Kündige schriftlich oder über den Kündigungsbutton und sichere den Nachweis.

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    4. Wechsel organisieren

    Sorge für Rufnummernmitnahme und einen lückenlosen Anschlusswechsel.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Mobilfunkvertrag mich binden?

Die anfängliche Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Nach Ablauf dieser Erstlaufzeit darf sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern, sondern läuft so weiter, dass du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kannst (§ 56 TKG).

Wie kündige ich nach der Mindestlaufzeit?

Mit einer Frist von einem Monat zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Kündige schriftlich oder über den Online-Kündigungsbutton und sichere dir einen Nachweis. So kommst du nach Ablauf der Erstlaufzeit kurzfristig aus dem Vertrag.

Muss mich der Anbieter auf das Vertragsende hinweisen?

Anbieter müssen Verbraucher über das Auslaufen der Mindestlaufzeit informieren und auf die Möglichkeit der Kündigung sowie auf günstigere Tarife hinweisen. Bewahre solche Mitteilungen auf, da sie dir helfen, den richtigen Kündigungszeitpunkt nicht zu verpassen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.