Mobbing am Arbeitsplatz – was du tun kannst
Ständige Schikanen, Ausgrenzung, Herabwürdigung am Arbeitsplatz – durch Kollegen oder Vorgesetzte? 'Mobbing' ist zwar kein eigener Straftatbestand, aber du bist nicht schutzlos: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, und bei Persönlichkeitsverletzungen kommen Ansprüche in Betracht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vorfälle dokumentieren
Führe ein Mobbing-Tagebuch: Datum, was genau passiert ist, wer beteiligt war und welche Zeugen es gab.
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2. Beschwerde einlegen
Beschwere dich beim Arbeitgeber/Vorgesetzten oder beim Betriebsrat und fordere Abhilfe – schriftlich.
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3. Gesundheit schützen
Bei gesundheitlichen Folgen ärztliche Hilfe suchen und die Beschwerden dokumentieren lassen.
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4. Rechtsrat holen
Lass deine Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld) und mögliche Schritte prüfen – Gewerkschaft oder Anwalt (ggf. Beratungshilfe).
Häufige Fragen
Ist Mobbing strafbar?
'Mobbing' als solches ist kein eigener Straftatbestand. Einzelne Handlungen können aber strafbar sein (z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung). Zivilrechtlich kommen bei Verletzung deines Persönlichkeitsrechts oder deiner Gesundheit Unterlassungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht.
Was muss der Arbeitgeber tun?
Er hat eine Fürsorgepflicht und muss dich vor Mobbing schützen. Beschwerst du dich, muss er den Vorwürfen nachgehen und Abhilfe schaffen. Tut er das nicht, kann er selbst haftbar werden. Wichtig ist, dass du die Vorfälle dokumentierst und die Beschwerde nachweisbar einlegst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.