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Mobbing am Arbeitsplatz – was du tun kannst

Ständige Schikanen, Ausgrenzung, Herabwürdigung am Arbeitsplatz – durch Kollegen oder Vorgesetzte? 'Mobbing' ist zwar kein eigener Straftatbestand, aber du bist nicht schutzlos: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, und bei Persönlichkeitsverletzungen kommen Ansprüche in Betracht.

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Der Arbeitgeber muss dich vor Mobbing schützen (Fürsorgepflicht). Du hast ein Beschwerderecht (§ 84 BetrVG, §§ 13, 17 AGG bei Diskriminierung). Bei Verletzung deines Persönlichkeitsrechts oder deiner Gesundheit kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht.
Entscheidend ist die Beweislage. Ein 'Mobbing-Tagebuch' mit konkreten Vorfällen (Datum, Beteiligte, Ablauf, Zeugen) ist die wichtigste Grundlage.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorfälle dokumentieren

    Führe ein Mobbing-Tagebuch: Datum, was genau passiert ist, wer beteiligt war und welche Zeugen es gab.

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    2. Beschwerde einlegen

    Beschwere dich beim Arbeitgeber/Vorgesetzten oder beim Betriebsrat und fordere Abhilfe – schriftlich.

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    3. Gesundheit schützen

    Bei gesundheitlichen Folgen ärztliche Hilfe suchen und die Beschwerden dokumentieren lassen.

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    4. Rechtsrat holen

    Lass deine Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld) und mögliche Schritte prüfen – Gewerkschaft oder Anwalt (ggf. Beratungshilfe).

Häufige Fragen

Ist Mobbing strafbar?

'Mobbing' als solches ist kein eigener Straftatbestand. Einzelne Handlungen können aber strafbar sein (z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung). Zivilrechtlich kommen bei Verletzung deines Persönlichkeitsrechts oder deiner Gesundheit Unterlassungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht.

Was muss der Arbeitgeber tun?

Er hat eine Fürsorgepflicht und muss dich vor Mobbing schützen. Beschwerst du dich, muss er den Vorwürfen nachgehen und Abhilfe schaffen. Tut er das nicht, kann er selbst haftbar werden. Wichtig ist, dass du die Vorfälle dokumentierst und die Beschwerde nachweisbar einlegst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.