Minijob – welche Rechte du wirklich hast
'Minijob – da gibt's doch keine Rechte'? Falsch. Als Minijobber bist du Arbeitnehmer wie jeder andere und hast Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Viele Arbeitgeber wissen das selbst nicht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ansprüche kennen
Rechne nach: Mindestlohn × Stunden, Urlaubsanspruch anteilig, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Vergleiche mit deiner Abrechnung.
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2. Fehlende Leistungen einfordern
Fordere nicht gezahlten Lohn, Urlaub oder Krankengeld schriftlich ein – mit Frist.
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3. Ausschlussfristen beachten
Arbeitsverträge enthalten oft kurze Ausschlussfristen (z. B. 3 Monate). Mach Ansprüche zügig geltend.
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4. Beratung
Gewerkschaften und Beratungsstellen helfen. Bei Streit ist das Arbeitsgericht zuständig (1. Instanz: jede Seite trägt ihre Kosten selbst).
Häufige Fragen
Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub?
Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – anteilig nach Arbeitstagen pro Woche. Bei regelmäßiger Arbeit an z. B. zwei Tagen die Woche entsteht ein entsprechend anteiliger Urlaubsanspruch.
Bekomme ich im Krankheitsfall weiter Lohn?
Ja. Nach vierwöchiger Beschäftigung besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen – genau wie bei anderen Arbeitnehmern auch.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.