Zum Inhalt springen

Minijob – welche Rechte du wirklich hast

'Minijob – da gibt's doch keine Rechte'? Falsch. Als Minijobber bist du Arbeitnehmer wie jeder andere und hast Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Viele Arbeitgeber wissen das selbst nicht.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Anspruch geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Auch im Minijob gelten: gesetzlicher Mindestlohn, bezahlter Urlaub (anteilig), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen) und Feiertagsvergütung.
Auch Kündigungsfristen und – bei entsprechender Betriebsgröße/Dauer – der allgemeine Kündigungsschutz gelten. Ein schriftlicher Nachweis der Arbeitsbedingungen steht dir zu.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Ansprüche kennen

    Rechne nach: Mindestlohn × Stunden, Urlaubsanspruch anteilig, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Vergleiche mit deiner Abrechnung.

  2. 2

    2. Fehlende Leistungen einfordern

    Fordere nicht gezahlten Lohn, Urlaub oder Krankengeld schriftlich ein – mit Frist.

  3. 3

    3. Ausschlussfristen beachten

    Arbeitsverträge enthalten oft kurze Ausschlussfristen (z. B. 3 Monate). Mach Ansprüche zügig geltend.

  4. 4

    4. Beratung

    Gewerkschaften und Beratungsstellen helfen. Bei Streit ist das Arbeitsgericht zuständig (1. Instanz: jede Seite trägt ihre Kosten selbst).

Häufige Fragen

Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub?

Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – anteilig nach Arbeitstagen pro Woche. Bei regelmäßiger Arbeit an z. B. zwei Tagen die Woche entsteht ein entsprechend anteiliger Urlaubsanspruch.

Bekomme ich im Krankheitsfall weiter Lohn?

Ja. Nach vierwöchiger Beschäftigung besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen – genau wie bei anderen Arbeitnehmern auch.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.