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Weniger als der Mindestlohn? Den Rest kannst du nachfordern

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wird er unterschritten – durch zu niedrigen Stundenlohn oder unbezahlte Mehrarbeit – kannst du die Differenz nachfordern. Auf diesen Anspruch kannst du nicht wirksam verzichten.

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Der gesetzliche Mindestlohn (Mindestlohngesetz) steht dir zwingend zu – unabhängig von anderslautenden Absprachen. Zahlt der Arbeitgeber weniger, hast du Anspruch auf die Nachzahlung der Differenz für alle geleisteten Stunden.
Der Anspruch ist unabdingbar: Vertragliche Ausschlussfristen oder ein 'Verzicht' greifen für den Mindestlohn nicht. Er gilt grundsätzlich auch für Minijobs; bei Praktika gibt es bestimmte Ausnahmen (z. B. kurze Pflichtpraktika).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Stunden erfassen

    Dokumentiere deine tatsächlichen Arbeitsstunden (auch unbezahlte Mehrarbeit) genau.

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    2. Differenz berechnen

    Vergleiche deinen effektiven Stundenlohn mit dem gesetzlichen Mindestlohn im jeweiligen Zeitraum.

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    3. Schriftlich nachfordern

    Fordere die Differenz schriftlich mit Frist ein – auf den Mindestlohnanspruch musst du keine Ausschlussfrist gegen dich gelten lassen.

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    4. Hilfe holen

    Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überwacht den Mindestlohn; Gewerkschaft und Beratung unterstützen, notfalls Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Kann ich auf den Mindestlohn verzichten?

Nein. Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar – ein Verzicht ist nur durch einen gerichtlichen Vergleich möglich, und vertragliche Ausschlussfristen gelten dafür nicht. Wird er unterschritten, kannst du die Differenz für alle geleisteten Stunden nachfordern, auch rückwirkend im Rahmen der Verjährung.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobs. Daraus ergibt sich, wie viele Stunden bei der Minijob-Grenze maximal gearbeitet werden dürfen. Bei Praktika gibt es Ausnahmen, etwa für vorgeschriebene oder kurze Orientierungspraktika. Im Zweifel lohnt eine Prüfung deiner konkreten Situation.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.