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Mietwagen – versteckte Kosten und Abzocke vermeiden

Beim Mietwagen lauern viele Zusatzkosten: Flughafengebühren, junge-Fahrer-Zuschläge, teure Versicherungspakete oder Tankregelungen. Vieles ist zulässig, manches überraschend. Wer den Vertrag genau liest und das Fahrzeug dokumentiert, vermeidet Ärger.

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Zusatzkosten müssen klar und vor Vertragsschluss ausgewiesen werden. Versteckte oder überraschende Klauseln, mit denen du nicht rechnen musstest, können unwirksam sein (§ 305c BGB).
Mit einer guten Vorbereitung – Vertrag lesen, Versicherung vorab klären, Fahrzeug bei Übernahme und Rückgabe fotografieren – lassen sich die meisten Streitpunkte vermeiden oder später entkräften.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertrag prüfen

    Lies vor Unterschrift alle Kosten, Versicherungen und die Tankregelung.

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    2. Fahrzeug dokumentieren

    Fotografiere bei Übernahme und Rückgabe Schäden, Tankstand und Kilometer.

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    3. Zusatzversicherung abwägen

    Prüfe, ob teure Vor-Ort-Versicherungen nötig oder schon abgedeckt sind.

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    4. Endabrechnung kontrollieren

    Beanstande nachträgliche, nicht vereinbarte Belastungen schriftlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Mietwagenkosten sind zulässig?

Grundsätzlich alle, die klar und vor Vertragsschluss ausgewiesen wurden – etwa Flughafenzuschlag, Zusatzfahrer oder Einweggebühr. Versteckte oder überraschende Klauseln, mit denen du nach den Umständen nicht rechnen musstest, können unwirksam sein (§ 305c BGB).

Muss ich die teure Versicherung vor Ort nehmen?

Nicht zwingend. Oft ist eine Haftungsreduzierung bereits im Buchungspreis enthalten oder über andere Wege abgedeckt. Lass dich nicht zu überteuerten Vor-Ort-Paketen drängen, sondern kläre den Versicherungsumfang vorab und vergleiche.

Wie wehre ich mich gegen unberechtigte Abbuchungen?

Dokumentiere Fahrzeugzustand, Tankstand und Kilometer bei Übernahme und Rückgabe mit Fotos. Werden später unklare Schäden oder Gebühren abgebucht, beanstande das schriftlich, verlange einen Nachweis und widersprich der Belastung deiner Kreditkarte fristgerecht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.