Mietwagen-Abzocke bei der Tankregelung – unfaire Sprit-Kosten zurückholen
Ein häufiger Ärger bei Mietwagen ist die Tankregelung: Bei 'voll/leer' zahlst du eine volle Tankfüllung im Voraus – oft zu überhöhten Preisen – und bekommst nicht genutzten Sprit nicht erstattet. Faire 'voll/voll'-Regelungen sind besser. Überhöhte oder intransparente Kosten kannst du beanstanden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Tankregelung vor Abschluss klären
Bestehe auf einer fairen 'voll/voll'-Regelung und lass dir die Konditionen schriftlich geben.
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2. Übergabe dokumentieren
Fotografiere Tankanzeige und Kilometerstand bei Übernahme und Rückgabe.
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3. Abrechnung prüfen
Vergleiche die berechneten Sprit-/Servicekosten mit den tatsächlichen Tankständen und marktüblichen Preisen.
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4. Überhöhtes zurückfordern
Beanstande überhöhte oder nicht vereinbarte Kosten schriftlich und verlange die Erstattung; bei Kartenzahlung prüfe eine Rückbuchung.
Daran erkennst du die Masche
- Dir wird ungefragt eine 'voll/leer'-Regelung mit hohem Spritpreis aufgedrückt.
- Sprit- oder Servicepauschalen tauchen erst auf der Endabrechnung auf.
- Nicht genutzter, vorausbezahlter Sprit wird nicht erstattet.
Häufige Fragen
Welche Tankregelung ist fair?
Die 'voll/voll'-Regelung: Du erhältst das Auto vollgetankt und gibst es vollgetankt zurück, zahlst also nur den tatsächlich verbrauchten Sprit. Die 'voll/leer'-Regelung mit Vorauszahlung einer Tankfüllung ohne Erstattung des Rests ist oft nachteilig.
Kann ich überhöhte Spritkosten zurückfordern?
Intransparente oder überhöhte Tank- und Servicepauschalen kannst du beanstanden. Dokumentiere Tankstände und vergleiche mit marktüblichen Preisen. Zu Unrecht berechnete Beträge fordere schriftlich zurück; bei Kartenzahlung kommt eine Rückbuchung in Betracht.
Worauf sollte ich bei der Anmietung achten?
Auf eine faire Tankregelung ('voll/voll'), klare Konditionen ohne versteckte Pauschalen und auf eine dokumentierte Übergabe (Fotos von Tank und Kilometerstand). So vermeidest du Streit über Sprit- und Schadenskosten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.