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Mietwagen-Schaden – Selbstbeteiligung zurückholen

Trotz Vollkasko bleibt beim Mietwagen oft eine Selbstbeteiligung, die im Schadensfall fällig wird. Mit einer separaten Mietwagen-Selbstbeteiligungsversicherung lässt sich dieser Betrag häufig zurückholen. Entscheidend sind Nachweise und die Einhaltung der Bedingungen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Viele Mietverträge sehen trotz Haftungsreduzierung eine Selbstbeteiligung vor, die du im Schadensfall trägst. Eine separate Mietwagen-Selbstbeteiligungsversicherung kann diesen Betrag erstatten, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Wurde dir die Selbstbeteiligung zu Unrecht oder in falscher Höhe abgebucht, kannst du dem widersprechen. Bei berechtigter Selbstbeteiligung hilft die Zusatzversicherung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schaden dokumentieren

    Sichere Schadensbericht, Fotos und die Abrechnung des Vermieters.

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    2. Abbuchung prüfen

    Kontrolliere, ob Selbstbeteiligung und Schadenhöhe korrekt sind.

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    3. Versicherung einschalten

    Reiche die Unterlagen bei deiner Selbstbeteiligungsversicherung ein.

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    4. Unberechtigtes zurückfordern

    Widersprich falschen oder überhöhten Belastungen schriftlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich die Selbstbeteiligung zurück?

Wenn du eine separate Mietwagen-Selbstbeteiligungsversicherung abgeschlossen hast, erstattet diese den im Schadensfall einbehaltenen Selbstbehalt in der Regel, sofern die Bedingungen erfüllt und die nötigen Nachweise vorhanden sind. Ohne Zusatzversicherung trägst du den vereinbarten Selbstbehalt selbst.

Was, wenn die Abbuchung zu hoch ist?

Verlange vom Vermieter einen nachvollziehbaren Schadensnachweis und die Abrechnung. Ist die Selbstbeteiligung höher als vereinbart oder der Schaden nicht belegt, widersprich der Belastung schriftlich und fordere zu viel Abgebuchtes zurück.

Welche Nachweise brauche ich?

Den Mietvertrag, den Schadensbericht, Fotos des Schadens, die Reparatur- oder Schadensabrechnung des Vermieters und den Beleg über die abgebuchte Selbstbeteiligung. Damit kannst du sowohl die Erstattung bei der Versicherung als auch einen Widerspruch gegen überhöhte Beträge stützen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.