Mehrere Mieter im Vertrag – wer haftet für Miete und Schäden?
Stehen mehrere Personen im Mietvertrag (WG, Paar), haften sie dem Vermieter gegenüber meist gemeinsam für die gesamte Miete – nicht nur für den eigenen Anteil. Das wird zum Problem, wenn einer auszieht oder nicht zahlt. Wichtig ist, sauber zu regeln, wer wann aus dem Vertrag entlassen wird.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertragslage klären
Prüfe, ob ihr alle als Hauptmieter im Vertrag steht oder ob es Untermietverhältnisse gibt – davon hängt die Haftung ab.
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2. Entlassung schriftlich vereinbaren
Beim Auszug eines Einzelnen: schriftliche Vereinbarung mit Vermieter und Mitmietern, dass du aus dem Vertrag entlassen wirst und ab wann.
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3. Kaution und Schäden regeln
Klärt, wie der Kautionsanteil und mögliche Schäden zugeordnet werden, damit du nicht später dafür einstehst.
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4. Bei Zahlungsausfall Ausgleich verlangen
Musst du für einen zahlungsunwilligen Mitmieter einspringen, kannst du im Innenverhältnis Ausgleich von ihm verlangen.
Daran erkennst du die Masche
- Du ziehst aus, ohne dich schriftlich aus dem Vertrag entlassen zu lassen – dann haftest du oft weiter.
- Ein Mitbewohner zahlt nicht, der Vermieter wendet sich an dich.
- Es gibt keine Regelung, wem die Kaution anteilig zusteht.
Häufige Fragen
Haftet jeder Mieter nur für seinen Anteil?
Nein. Mehrere Hauptmieter haften dem Vermieter gegenüber in der Regel als Gesamtschuldner für die volle Miete (§ 421 BGB). Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er zahlt. Untereinander könnt ihr Ausgleich verlangen.
Wie komme ich als Einzelner aus dem Vertrag?
Nur mit Zustimmung des Vermieters (und meist der Mitmieter) durch eine Entlassungsvereinbarung. Ohne diese bleibst du Vertragspartei und haftest weiter – auch nach deinem Auszug.
Muss ich für Schäden der anderen aufkommen?
Gegenüber dem Vermieter haften alle gemeinsam. Im Innenverhältnis kannst du denjenigen in Regress nehmen, der den Schaden verursacht hat. Eine klare Auszugsvereinbarung beugt Streit vor.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.