Zum Inhalt springen

Mietvertrag kündigen – Frist und Form richtig machen

Du willst aus deiner Mietwohnung ausziehen? Als Mieter kannst du fast immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen – ohne Begründung. Wichtig sind die richtige Frist und die Schriftform, sonst verschiebt sich dein Auszug.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Kündigung erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als Mieter kannst du ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB) – einen Grund musst du nicht angeben.
Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 BGB) – eine E-Mail oder WhatsApp genügt nicht. Geht sie bis zum 3. Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat mit.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Frist berechnen

    Drei volle Monate. Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats.

  2. 2

    2. Schriftlich kündigen

    Schreibe die Kündigung, unterschreibe eigenhändig und nenne alle im Vertrag genannten Mieter (alle müssen unterschreiben).

  3. 3

    3. Zugang sichern

    Versende per Einwurf-Einschreiben oder lass den Zugang bestätigen – im Streit zählt der nachweisbare Zugang.

  4. 4

    4. Übergabe vorbereiten

    Vereinbare einen Übergabetermin und erstelle ein Übergabeprotokoll – wichtig auch für deine Kaution.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?

In der Regel drei Monate (§ 573c BGB), unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst. Manche Verträge mit Kündigungsverzicht oder Staffel-/Indexmiete weichen ab – schau in deinen Vertrag.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Die Wohnungskündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder Messenger genügen nicht. Am sichersten ist der Versand per Einwurf-Einschreiben.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.