Mietvertrag kündigen – Frist und Form richtig machen
Du willst aus deiner Mietwohnung ausziehen? Als Mieter kannst du fast immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen – ohne Begründung. Wichtig sind die richtige Frist und die Schriftform, sonst verschiebt sich dein Auszug.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist berechnen
Drei volle Monate. Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats.
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2. Schriftlich kündigen
Schreibe die Kündigung, unterschreibe eigenhändig und nenne alle im Vertrag genannten Mieter (alle müssen unterschreiben).
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3. Zugang sichern
Versende per Einwurf-Einschreiben oder lass den Zugang bestätigen – im Streit zählt der nachweisbare Zugang.
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4. Übergabe vorbereiten
Vereinbare einen Übergabetermin und erstelle ein Übergabeprotokoll – wichtig auch für deine Kaution.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?
In der Regel drei Monate (§ 573c BGB), unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst. Manche Verträge mit Kündigungsverzicht oder Staffel-/Indexmiete weichen ab – schau in deinen Vertrag.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Nein. Die Wohnungskündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder Messenger genügen nicht. Am sichersten ist der Versand per Einwurf-Einschreiben.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.