Zum Inhalt springen

Undichte Fenster, Zugluft, hohe Heizkosten – Mietminderung durchsetzen

Undichte oder defekte Fenster sind mehr als ein Komfortproblem: Sie führen zu Zugluft, Kälte, hohen Heizkosten und manchmal Feuchtigkeit. Solche Mängel muss der Vermieter beseitigen – und für die Dauer der Beeinträchtigung ist die Miete gemindert.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Mängel melden & mindern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Undichte, defekte oder schlecht schließende Fenster sind ein Mangel der Mietsache. Du kannst Beseitigung verlangen und die Miete für die Dauer mindern (§§ 535, 536 BGB).
Normale Abnutzung muss der Vermieter instand halten. Du musst den Mangel anzeigen; ein selbst verursachter Schaden (z. B. Gewalteinwirkung) zählt nicht.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Mangel dokumentieren

    Fotografiere und beschreibe das Problem (Zugluft, Spalt, beschlagene Scheiben). Ein Blatt-/Kerzentest zeigt Zugluft anschaulich.

  2. 2

    2. Schriftlich melden und Frist setzen

    Melde den Mangel dem Vermieter und fordere die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist.

  3. 3

    3. Minderung ankündigen

    Kündige eine angemessene Minderung an und zahle die Miete unter Vorbehalt, bis die Fenster repariert sind.

  4. 4

    4. Nachfassen

    Passiert nichts, fordere erneut mit Frist auf. Bei erheblicher Kälte im Winter ist schnelles Handeln wichtig.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Sind undichte Fenster ein Mietmangel?

Ja, sofern sie nicht von dir verursacht sind. Zugluft, defekte Dichtungen, klemmende oder undichte Fenster beeinträchtigen den Gebrauch und sind ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss.

Wie viel darf ich mindern?

Das hängt von der Beeinträchtigung ab – einzelne undichte Fenster wirken anders als eine ganze Wohnung mit Zugluft im Winter. Die Spanne reicht von wenigen bis zu zweistelligen Prozenten. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Darf ich die Fenster selbst reparieren lassen?

Erst wenn du dem Vermieter erfolglos eine Frist gesetzt hast, kommt eine Ersatzvornahme auf seine Kosten in Betracht. Ohne vorherige Fristsetzung riskierst du, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.