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Dauerlärm von der Baustelle nebenan? Mietminderung prüfen

Neben deiner Wohnung wird gebaut – Lärm, Staub, Erschütterungen über Monate? Eine erhebliche Beeinträchtigung kann ein Wohnungsmangel sein und zur Mietminderung berechtigen. Wichtig ist die Dokumentation – und ein Blick auf die Besonderheiten bei Baulärm.

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Mängel melden & mindern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Erhebliche, von außen einwirkende Beeinträchtigungen (Baulärm, Staub) können ein Mangel der Mietsache sein und eine Minderung rechtfertigen (§ 536 BGB).
Achtung: Nach BGH-Rechtsprechung kommt es darauf an, ob der Vermieter den Lärm hätte abwehren oder Ersatz vom Verursacher verlangen können. War die Beeinträchtigung bei Einzug schon absehbar/üblich, kann die Minderung eingeschränkt sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lärmprotokoll führen

    Notiere über mehrere Tage/Wochen Zeiten, Art und Intensität (Lärm, Staub, Erschütterungen). Fotos/Videos helfen.

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    2. Mangel anzeigen

    Zeige dem Vermieter die Beeinträchtigung schriftlich an (§ 536c BGB) und kündige eine angemessene Minderung an.

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    3. Vorsichtig mindern

    Mindere für die Dauer der erheblichen Beeinträchtigung angemessen, am besten unter Vorbehalt, um Mietrückstände zu vermeiden.

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    4. Ursache/Verantwortung klären

    Kläre, ob der Vermieter Ansprüche gegen den Bauverursacher hat – das beeinflusst deine Minderungsmöglichkeiten.

Häufige Fragen

Kann ich wegen Baulärm die Miete mindern?

Bei erheblichem, anhaltendem Baulärm kann ein Mangel vorliegen, der eine Minderung rechtfertigt (§ 536 BGB). Nach der BGH-Rechtsprechung kommt es aber auch darauf an, ob die Beeinträchtigung bei Vertragsschluss absehbar war und ob der Vermieter sie abwehren oder Ersatz verlangen kann. Mindere daher vorsichtig und unter Vorbehalt.

Wie hoch darf ich mindern?

Das hängt von Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung ab. Orientierung geben Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen. Ein aussagekräftiges Lärmprotokoll ist die Grundlage – im Zweifel lieber moderat und unter Vorbehalt mindern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.