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Mietminderung wegen Baugerüst und Fassadenarbeiten

Ein Baugerüst vor den Fenstern bringt oft Lärm, Schmutz, Sichteinschränkung, weniger Tageslicht und ein erhöhtes Einbruchsrisiko mit sich. Beeinträchtigt das den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erheblich, kann eine Mietminderung in Betracht kommen.

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Mängel, die die Tauglichkeit der Wohnung mindern, berechtigen grundsätzlich zur Mietminderung in angemessener Höhe (§ 536 BGB). Maßgeblich sind Dauer und Schwere der Beeinträchtigung.
Reine Erhaltungsmaßnahmen muss der Mieter dulden (§ 555a BGB) – das schließt eine Minderung bei spürbarer Beeinträchtigung aber nicht aus. Bei energetischer Modernisierung ist die Minderung in den ersten Monaten teils eingeschränkt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beeinträchtigung dokumentieren

    Halte Lärmzeiten, Staub, Sichteinschränkung und Lichtverlust mit Fotos und Notizen fest.

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    2. Mangel anzeigen

    Zeige dem Vermieter die Beeinträchtigung schriftlich an und kündige die Minderung an.

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    3. Höhe abschätzen

    Orientiere dich an vergleichbaren Fällen; mindere nur in angemessenem Umfang und unter Vorbehalt.

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    4. Dauer beachten

    Mindere für den Zeitraum der erheblichen Beeinträchtigung und passe die Quote an, wenn sich die Lage ändert.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie viel Mietminderung ist beim Baugerüst möglich?

Das hängt vom Einzelfall ab – von Dauer, Lage des Gerüsts, Lärm und Verschattung. Die Quote kann je nach Schwere von wenigen bis zu deutlich zweistelligen Prozent reichen. Eine pauschale Zahl gibt es nicht; entscheidend ist die konkrete Beeinträchtigung.

Muss ich die Bauarbeiten dulden?

Erhaltungs- und viele Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter grundsätzlich dulden (§§ 555a, 555d BGB) und werden rechtzeitig angekündigt. Die Duldungspflicht hindert dich aber nicht daran, für die Zeit erheblicher Beeinträchtigung die Miete angemessen zu mindern.

Sollte ich unter Vorbehalt zahlen?

Ja, das ist oft sinnvoll. Zahlst du die volle Miete unter Vorbehalt der Rückforderung, vermeidest du das Risiko einer überhöhten Minderung und kannst zu viel Gezahltes später zurückverlangen, wenn die Minderung berechtigt war.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.