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Mietkaution nicht zurück? So forderst du sie zurück

Du bist ausgezogen, die Wohnung ist übergeben – aber dein Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück? Grundsätzlich hast du Anspruch auf die volle Kaution samt Zinsen, sobald feststeht, dass der Vermieter keine berechtigten Forderungen mehr hat. Hier holst du sie dir.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Kaution gehört rechtlich dir – der Vermieter verwahrt sie nur (§ 551 BGB). Nach Auszug muss er sie zurückzahlen, sobald seine berechtigten Ansprüche geklärt sind.
Der Vermieter darf eine angemessene Prüf-/Abrechnungsfrist nehmen (meist bis zu drei, in Ausnahmen sechs Monate). Einen angemessenen Teil darf er bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten – aber nicht die ganze Kaution unbegrenzt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schriftlich zurückfordern und Frist setzen

    Fordere die Kaution schriftlich zurück und setze eine klare Frist (z. B. 14 Tage) mit konkretem Datum. Nenne deine aktuelle Bankverbindung.

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    2. Bei Fristablauf: Verzug

    Zahlt der Vermieter nicht, gerät er in Verzug (§ 286 BGB). Dann kannst du zusätzlich Verzugszinsen verlangen.

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    3. Belege sichern

    Halte Übergabeprotokoll, Fotos der übergebenen Wohnung und den Kautionsbeleg bereit – das entkräftet unberechtigte Einbehalte.

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    4. Letzte Stufe

    Bleibt der Vermieter stur, bleibt der Weg über das Amtsgericht (Mahnverfahren oder Klage). Bei wenig Geld kann Beratungshilfe helfen.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Nur für eine angemessene Prüf-/Abrechnungsfrist – in der Regel bis zu drei, in Ausnahmen bis zu sechs Monate. Einen angemessenen Teil darf er bis zur Betriebskostenabrechnung zurückhalten, nicht aber die gesamte Kaution dauerhaft.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja. Die Kaution muss verzinslich angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB); die Zinsen stehen dir zu und erhöhen den Rückzahlungsbetrag.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.