Mietkaution nicht zurück? So forderst du sie zurück
Du bist ausgezogen, die Wohnung ist übergeben – aber dein Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück? Grundsätzlich hast du Anspruch auf die volle Kaution samt Zinsen, sobald feststeht, dass der Vermieter keine berechtigten Forderungen mehr hat. Hier holst du sie dir.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schriftlich zurückfordern und Frist setzen
Fordere die Kaution schriftlich zurück und setze eine klare Frist (z. B. 14 Tage) mit konkretem Datum. Nenne deine aktuelle Bankverbindung.
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2. Bei Fristablauf: Verzug
Zahlt der Vermieter nicht, gerät er in Verzug (§ 286 BGB). Dann kannst du zusätzlich Verzugszinsen verlangen.
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3. Belege sichern
Halte Übergabeprotokoll, Fotos der übergebenen Wohnung und den Kautionsbeleg bereit – das entkräftet unberechtigte Einbehalte.
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4. Letzte Stufe
Bleibt der Vermieter stur, bleibt der Weg über das Amtsgericht (Mahnverfahren oder Klage). Bei wenig Geld kann Beratungshilfe helfen.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Nur für eine angemessene Prüf-/Abrechnungsfrist – in der Regel bis zu drei, in Ausnahmen bis zu sechs Monate. Einen angemessenen Teil darf er bis zur Betriebskostenabrechnung zurückhalten, nicht aber die gesamte Kaution dauerhaft.
Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?
Ja. Die Kaution muss verzinslich angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB); die Zinsen stehen dir zu und erhöhen den Rückzahlungsbetrag.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.