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Mietkaution: Dir stehen die Zinsen zu

Viele wissen nicht: Die Mietkaution darf der Vermieter nicht einfach auf seinem Konto liegen lassen. Er muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen und verzinsen – und die Zinsen gehören dir. Beim Auszug solltest du sie nicht vergessen.

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Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Kaution.
Beim Ende des Mietverhältnisses bekommst du die Kaution samt aufgelaufener Zinsen zurück – abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen des Vermieters.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anlage erfragen

    Du kannst verlangen, dass dir der Vermieter die getrennte, verzinste Anlage der Kaution nachweist.

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    2. Zinsen berechnen

    Die über die Jahre aufgelaufenen Sparzinsen gehören zu deiner Kaution dazu.

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    3. Beim Auszug einfordern

    Verlange die Rückzahlung der Kaution einschließlich der Zinsen schriftlich.

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    4. Bei Verstoß

    Hat der Vermieter pflichtwidrig nicht verzinst angelegt, kannst du dennoch die Zinsen verlangen, die bei korrekter Anlage angefallen wären.

Häufige Fragen

Muss meine Mietkaution verzinst werden?

Ja. Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank zum üblichen Sparzins anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die anfallenden Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit. Beim Auszug bekommst du die Kaution samt Zinsen zurück, abzüglich berechtigter Forderungen.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht verzinst angelegt hat?

Dann verletzt er seine gesetzliche Pflicht. Du kannst trotzdem die Zinsen verlangen, die bei einer ordnungsgemäßen, verzinsten Anlage angefallen wären. Fordere beim Auszug die Kaution ausdrücklich einschließlich der Zinsen zurück und lass dir die Anlage notfalls nachweisen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.