Mietkaution in Raten zahlen – dein gutes Recht
Beim Einzug kommt einiges zusammen – und die Kaution auf einen Schlag kann das Budget sprengen. Gut zu wissen: Du musst sie nicht in einer Summe zahlen. Das Gesetz gibt dir das Recht, sie in Raten aufzubringen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Höhe prüfen
Beträgt die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten? Mehr ist nicht zulässig.
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2. Ratenzahlung nutzen
Zahle in drei gleichen Monatsraten – die erste zu Mietbeginn.
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3. Auf Klausel hinweisen
Verlangt der Vermieter die volle Summe sofort, weise auf § 551 BGB hin.
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4. Anlage/Verzinsung
Achte darauf, dass der Vermieter die Kaution getrennt und verzinst anlegt.
Häufige Fragen
Muss ich die Mietkaution auf einmal zahlen?
Nein. Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren jeweils mit den folgenden Monatsmieten. Eine Klausel, die die sofortige Zahlung der gesamten Kaution verlangt, ist insoweit unwirksam.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten (also ohne Betriebskosten). Eine darüber hinausgehende Kaution ist unzulässig. Außerdem muss der Vermieter die Barkaution getrennt von seinem Vermögen und verzinst anlegen; die Zinsen stehen dir zu. Beim Auszug bekommst du die Kaution samt Zinsen zurück, abzüglich berechtigter Forderungen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.