Wie hoch darf die Mietkaution sein? Maximal 3 Kaltmieten
Der Vermieter verlangt eine saftige Kaution, vielleicht sogar zusätzlich noch Bürgschaft und Genossenschaftsanteile? Das Gesetz setzt klare Grenzen: Mehr als drei Nettokaltmieten Kaution sind nicht zulässig – und du darfst sie in Raten zahlen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Höhe berechnen
Drei × Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) ist das Maximum. Liegt die geforderte Kaution darüber, ist der überschießende Teil unwirksam.
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2. Ratenzahlung nutzen
Weise den Vermieter darauf hin, dass du gesetzlich in drei Monatsraten zahlen darfst – die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.
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3. Überhöhtes zurückfordern
Hast du bereits zu viel gezahlt, fordere den überschießenden Betrag schriftlich zurück.
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4. Anlage prüfen
Die Kaution muss getrennt vom Vermietervermögen verzinslich angelegt werden. Die Zinsen stehen dir zu.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter mehr als drei Kaltmieten verlangen?
Nein. Die Kaution ist auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Eine höhere Forderung – auch durch Kombination mehrerer Sicherheiten – ist insoweit unwirksam, und zu viel Gezahltes kannst du zurückverlangen.
Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?
Nein. Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.