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Wie hoch darf die Mietkaution sein? Maximal 3 Kaltmieten

Der Vermieter verlangt eine saftige Kaution, vielleicht sogar zusätzlich noch Bürgschaft und Genossenschaftsanteile? Das Gesetz setzt klare Grenzen: Mehr als drei Nettokaltmieten Kaution sind nicht zulässig – und du darfst sie in Raten zahlen.

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Die Mietkaution ist auf höchstens drei Nettokaltmieten (ohne Nebenkosten) begrenzt (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine darüber hinausgehende Forderung ist insoweit unwirksam.
Du darfst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB) – die erste zu Mietbeginn. Eine zusätzliche Sicherheit, die im Ergebnis über drei Kaltmieten hinausgeht, kann unzulässig sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Höhe berechnen

    Drei × Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) ist das Maximum. Liegt die geforderte Kaution darüber, ist der überschießende Teil unwirksam.

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    2. Ratenzahlung nutzen

    Weise den Vermieter darauf hin, dass du gesetzlich in drei Monatsraten zahlen darfst – die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.

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    3. Überhöhtes zurückfordern

    Hast du bereits zu viel gezahlt, fordere den überschießenden Betrag schriftlich zurück.

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    4. Anlage prüfen

    Die Kaution muss getrennt vom Vermietervermögen verzinslich angelegt werden. Die Zinsen stehen dir zu.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter mehr als drei Kaltmieten verlangen?

Nein. Die Kaution ist auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Eine höhere Forderung – auch durch Kombination mehrerer Sicherheiten – ist insoweit unwirksam, und zu viel Gezahltes kannst du zurückverlangen.

Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?

Nein. Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.